Bundeswahlausschuss entscheidet am 1. August 2013 über Beschwerden

Kurzfassung: Bundeswahlausschuss entscheidet am 1. August 2013 über BeschwerdenIn seiner zweiten Sitzung zur Bundestagswahl wird der Bundeswahlausschuss über Beschwerden gegen die Entscheidungen der Landeswahlau ...
[Statistisches Bundesamt - 29.07.2013] Bundeswahlausschuss entscheidet am 1. August 2013 über Beschwerden

In seiner zweiten Sitzung zur Bundestagswahl wird der Bundeswahlausschuss über Beschwerden gegen die Entscheidungen der Landeswahlausschüsse vom 26. Juli 2013 über die Zulassung oder Zurückweisung von Landeslisten entscheiden. Wie der Bundeswahlleiter weiter mitteilt, findet die öffentliche Sitzung am Donnerstag, dem 1. August 20013, um 11:00 Uhr, im Deutschen Bundestag in Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (Eingang Adele-Schreiber-Krieger-Straße 1), Raum 3.101 (Anhörungssaal), statt.
Gegen die Zurückweisung ihrer Landeslisten können die Parteien noch bis heute um 24:00 Uhr Beschwerde einlegen. Die Landeswahlleitungen können auch gegen die Zulassung einer Landesliste in ihrem Bundesland Beschwerde erheben. Der Bundeswahlleiter lädt zu der Sitzung die Vertrauenspersonen der betroffenen Landeslisten und die jeweilige Landeswahlleiterin oder den Landeswahlleiter ein. In der Beschwerdeverhandlung werden alle anwesenden Beteiligten gehört. Im Anschluss an die Sitzung gibt der Bundeswahlleiter die Entscheidung des Bundeswahlausschusses bekannt.
Die Beschwerden, über die der Bundeswahlausschuss im Einzelnen entscheiden wird, werden in einer weiteren Pressemitteilung des Bundeswahlleiters am Dienstag, dem 30. Juli 2013, bekanntgegeben.

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