29.07.2013 13:35 Uhr in Computer & Internet von HS - Hamburger Software
Baulohn: Software von HS erleichtert Urlaubsgeldberechnung für Maler und Lackierer
Kurzfassung: Baulohn: Software von HS erleichtert Urlaubsgeldberechnung für Maler und LackiererDie Gemeinnützige Urlaubskasse für das Maler- und Lackiererhandwerk (www.uk-maler.de) hat die Baulohn-Software von ...
[HS - Hamburger Software - 29.07.2013] Baulohn: Software von HS erleichtert Urlaubsgeldberechnung für Maler und Lackierer
Die Gemeinnützige Urlaubskasse für das Maler- und Lackiererhandwerk (www.uk-maler.de) hat die Baulohn-Software von HS - Hamburger Software für das Urlaubskassenverfahren zugelassen. Betriebe können das Urlaubsgeld für gewerbliche Arbeitnehmer mit dem Modul "Bau" nun automatisch berechnen und die Meldungen an die Sozialkasse elektronisch durchführen, meldet der ERP-Software-Hersteller.
Hintergrund des Urlaubskassenverfahrens im Maler- und Lackiererhandwerk sind die häufigen Arbeitgeberwechsel von gewerblichen Arbeitnehmern. Nach den Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes entstünde diesen aufgrund zu kurzer Betriebszugehörigkeiten oft nur ein Urlaubsanspruch von wenigen Tagen oder gar kein Anspruch. Die Urlaubskasse schließt die Lücke und sichert den Arbeitnehmern ihren Jahresurlaub und die Urlaubsvergütung. Die Arbeitgeber entrichten hierzu Beiträge an die Kasse. Zur Ermittlung der Beitragshöhe muss jeder Betrieb bis spätestens zum 15. des Folgemonats eine Bruttolohnsummenmeldung abgeben.
Mit dem Baulohn von HS lässt sich eine entsprechende Datei erstellen, die im Internet bei der Kasse hochgeladen werden kann. Alternativ können die Unternehmen ihre Meldungen auf Papiervordrucken einreichen oder die Daten über einen Online-Service der Kasse im Internet eingeben. Beides ist mit manuellem Aufwand verbunden. Durch die elektronische Erstellung der Meldungen sparen Maler- und Lackiererbetriebe somit Zeit und Geld.
Die Baulohn-Lösung von HS eignet sich darüber hinaus für Betriebe des Bauhauptgewerbes sowie der folgenden Branchen des Baunebengewerbes: Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau, Dachdecker, Gerüstbauer und vorwiegend am Bau tätige Steinmetze. Neben der automatischen Urlaubsgeldberechnung bietet die Software unter anderem Funktionen zur Abrechnung von Saison-Kurzarbeitergeld und zur Abrechnung und Abführung der Beiträge an die Sozialkassen Bau (SOKA Bau). Auch die Meldungen an die SOKA Bau lassen sich maschinell erstellen und versenden.
Das Modul "Bau" ist als Erweiterung der Lohnprogramme HS Personalwesen und HS Personalabrechnung erhältlich.
http://www.hamburger-software.de/baulohn
Über HS
HS - Hamburger Software ist mit rund 100.000 Installationen in Deutschland und Österreich einer der führenden deutschen Hersteller betriebswirtschaftlicher Software. Seit 1979 entwickelt und vertreibt HS systemgeprüfte, branchenunabhängige Lösungen für Auftragsbearbeitung, Finanzbuchhaltung und Personalwirtschaft.
Mehr als 26.000 Kunden - vom Kleinbetrieb bis zum Großunternehmen - setzen auf die Erfahrung und die Anwendungen des ERP-Spezialisten. Monatlich werden über 1.000.000 Löhne und Gehälter mit der Software abgerechnet.
Johannes Tenge
Pressesprecher
HS - Hamburger Software GmbH
Co. KG
Überseering 29
22297 Hamburg
Fon: +49 40 63297-344
Fax: +49 40 63297-31344
E-Mail: presse@hamburger-software.de
www.hamburger-software.de
Die Gemeinnützige Urlaubskasse für das Maler- und Lackiererhandwerk (www.uk-maler.de) hat die Baulohn-Software von HS - Hamburger Software für das Urlaubskassenverfahren zugelassen. Betriebe können das Urlaubsgeld für gewerbliche Arbeitnehmer mit dem Modul "Bau" nun automatisch berechnen und die Meldungen an die Sozialkasse elektronisch durchführen, meldet der ERP-Software-Hersteller.
Hintergrund des Urlaubskassenverfahrens im Maler- und Lackiererhandwerk sind die häufigen Arbeitgeberwechsel von gewerblichen Arbeitnehmern. Nach den Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes entstünde diesen aufgrund zu kurzer Betriebszugehörigkeiten oft nur ein Urlaubsanspruch von wenigen Tagen oder gar kein Anspruch. Die Urlaubskasse schließt die Lücke und sichert den Arbeitnehmern ihren Jahresurlaub und die Urlaubsvergütung. Die Arbeitgeber entrichten hierzu Beiträge an die Kasse. Zur Ermittlung der Beitragshöhe muss jeder Betrieb bis spätestens zum 15. des Folgemonats eine Bruttolohnsummenmeldung abgeben.
Mit dem Baulohn von HS lässt sich eine entsprechende Datei erstellen, die im Internet bei der Kasse hochgeladen werden kann. Alternativ können die Unternehmen ihre Meldungen auf Papiervordrucken einreichen oder die Daten über einen Online-Service der Kasse im Internet eingeben. Beides ist mit manuellem Aufwand verbunden. Durch die elektronische Erstellung der Meldungen sparen Maler- und Lackiererbetriebe somit Zeit und Geld.
Die Baulohn-Lösung von HS eignet sich darüber hinaus für Betriebe des Bauhauptgewerbes sowie der folgenden Branchen des Baunebengewerbes: Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau, Dachdecker, Gerüstbauer und vorwiegend am Bau tätige Steinmetze. Neben der automatischen Urlaubsgeldberechnung bietet die Software unter anderem Funktionen zur Abrechnung von Saison-Kurzarbeitergeld und zur Abrechnung und Abführung der Beiträge an die Sozialkassen Bau (SOKA Bau). Auch die Meldungen an die SOKA Bau lassen sich maschinell erstellen und versenden.
Das Modul "Bau" ist als Erweiterung der Lohnprogramme HS Personalwesen und HS Personalabrechnung erhältlich.
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Mehr als 26.000 Kunden - vom Kleinbetrieb bis zum Großunternehmen - setzen auf die Erfahrung und die Anwendungen des ERP-Spezialisten. Monatlich werden über 1.000.000 Löhne und Gehälter mit der Software abgerechnet.
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