Impfpflicht gegen Tollwut beachten – zum Schutz von Mensch und Tier

Kurzfassung: Impfpflicht gegen Tollwut beachten - zum Schutz von Mensch und TierBei grenzüberschreitenden Reisen mit Hunden gelten strenge Vorschriften.Nachdem bei einem jungen Hund im fränkischen Bamberg, der v ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 30.07.2013] Impfpflicht gegen Tollwut beachten - zum Schutz von Mensch und Tier

Bei grenzüberschreitenden Reisen mit Hunden gelten strenge Vorschriften.
Nachdem bei einem jungen Hund im fränkischen Bamberg, der von Marokko nach Deutschland eingeführt worden war, die für Mensch und Tier gefährliche Tollwut nachgewiesen wurde, weist das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz darauf hin, dass die vorgeschriebenen Einreisebestimmungen für Hunde, Katzen und Frettchen dringend eingehalten werden müssen. Zum Schutz von Mensch und Tier müssen Heimtiere bei der Einreise in die Europäische Union grundsätzlich durch einen Mikrochip gekennzeichnet sein. Zudem ist in einem Begleitdokument nachzuweisen, dass ein gültiger Impfschutz gegen Tollwut besteht. Tollwut ist nach wie vor eine der gefährlichsten virusbedingten Infektionskrankheiten, die vom Tier auf den Menschen übertragen werden können. Eine Ansteckung erfolgt meist durch den Biss tollwütiger Hunde.
Das Bundesministerium warnt daher eindringlich vor dem Kontakt mit Tieren in Ländern, in denen Tollwut bei Hunden vorkommt. Das gilt insbesondere für streunende Hunde. Weil Tollwut unbehandelt immer tödlich verläuft, sind Impfmaßnahmen beim Menschen nach dem Biss eines tollwütigen Tieres lebensrettend. Tollwutverdächtige Tiere können nicht therapiert werden und müssen gemäß der Tollwut-Verordnung getötet werden. Durch vorbeugende Impfmaßnahmen bei Mensch und Tier ist die Krankheit jedoch vermeidbar.
Der aus Marokko stammende Hund musste in Bamberg eingeschläfert werden, nachdem er durch Aggressivität gegenüber seiner Besitzerin aufgefallen war. Im Labor wurde bei dem Hund das Tollwutvirus nachgewiesen. Einen vergleichbaren Fall gab es Anfang Juni in Spanien, wo Urlauber ebenfalls einen infizierten Hund aus Marokko mitgebracht hatten.
Nähere Informationen zur Tollwut finden Sie auf der Internetseite des BMELV unter www.bmelv.de/tollwut. Einzelheiten zu den Einreisebestimmungen für Heimtiere sind unter www.bmelv.de/heimtiereinreiseregelung abrufbar. Eine Karte mit den Ländern, in denen ein erhöhtes Ansteckungsrisiko mit Tollwut besteht, kann auf der Internetseite der Weltgesundheitsorganisation (WHO) unter www.who.int/rabies/Global_Rabies_ITH_2008.png abgerufen werden.

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Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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