30.07.2013 14:48 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
GRP Rainer LLP
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Den Leasinggeber trifft möglicherweise die vertragliche Pflicht, das Leasinggut bestmöglich zu verwerten, wenn ein Leasingnehmer nach dem Leasingvertrag für den kalkulierten Restwert des Leasinggutes einzustehen hat.
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Autor der Pressemeldung "Verletzung vertraglicher Nebenpflichten im Leasingrecht" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.