31.07.2013 10:41 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) soll die Wirksamkeit sogenannter "Effekten- und Prospekthaftungsklauseln" in Versicherungsbedingungen von Rechtsschutzversicherern aufgehoben worden sein.
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Autor der Pressemeldung "BGH: "Effekten- und Prospekthaftungsklauseln" unwirksam" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.