Untätigkeit in Sachen Parteienfinanzierung und Abgeordnetenbestechung: Deutschland kann wieder keine Fortschritte an den Europarat melden

Kurzfassung: Untätigkeit in Sachen Parteienfinanzierung und Abgeordnetenbestechung: Deutschland kann wieder keine Fortschritte an den Europarat meldenDie Antikorruptionsorganisation Transparency International Deu ...
[Transparency International Deutschland - 31.07.2013] Untätigkeit in Sachen Parteienfinanzierung und Abgeordnetenbestechung: Deutschland kann wieder keine Fortschritte an den Europarat melden

Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland kritisiert, dass Deutschland die Empfehlungen der Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) des Europarates zur Verschärfung der Parteienfinanzierung und der Abgeordnetenbestechung zum dritten Mal nicht fristgerecht umgesetzt hat. Nachdem Deutschland bereits im Juni 2011 und 2012 über die Fortschritte zur Umsetzung berichten musste, läuft heute erneut eine Berichtsfrist aus, ohne dass Fortschritte vorgewiesen werden können. Die engen Berichtsfristen gehen auf das Sonderverfahren zurück, das der Europarat gegen Deutschland eingeleitet hat, nachdem die Umsetzung der Empfehlungen als "allgemein unbefriedigend" eingestuft wurde.
Marion Stein, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland: "Das Sonderverfahren des Europarates lässt die Bundesregierung anscheinend kalt. Mit ihrer Untätigkeit unterminiert sie die Glaubwürdigkeit der internationalen Evaluierungsrunden und schadet damit einem wichtigen Instrument im Kampf gegen Korruption. Die ausstehenden Reformen müssen nach den Wahlen zügig in Angriff genommen werden."
Neben der Forderung nach Verschärfung der Abgeordnetenbestechung mahnt der Europarat vor allem mehr Transparenz im Bereich der Parteienfinanzierung an. Zum Beispiel ist die Grenze von 50.000 Euro für die direkte Veröffentlichung von Parteispenden abzusenken und es sind Bedingungen zu definieren, unter denen Parteiensponsoring erlaubt ist. Des Weiteren fordert der Europarat die Veröffentlichung einheitlicher Rechenschaftsberichte zur Finanzierung der Wahlkämpfe, die kurz nach den Wahlen öffentlich verfügbar sein sollen. Bisher taucht die Wahlkampffinanzierung nur separat in den Rechenschaftsberichten der Parteien und der Abgeordneten auf.
Reformbemühungen der 17. Legislaturperiode
Anträge und Gesetzentwürfe zur Begrenzung von Parteispenden und zur Regelung von Parteiensponsoring wurden in der letzten Legislaturperiode lediglich von Bündnis 90/Die Grünen und Der Linke eingereicht. Im Rahmen einer Anhörung im Innenausschuss im Juni 2010 wurden zudem Vorschläge für mehr Transparenz beim Parteiensponsoring gemacht. Ein Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen wurde nicht abschließend beraten.
Zum Thema Abgeordnetenbestechung lagen insgesamt sechs Vorschläge vor: je eigene Gesetzentwürfe der drei Oppositionsparteien, die in einer öffentlichen Anhörung im Oktober 2012 diskutiert wurden, ein Gesetzentwurf der Rechtspolitiker von CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, ein Entwurf der Bundestagsverwaltung im Auftrag von Bundestagspräsident Dr. Lammert und ein Entwurf des Landes Nordrhein-Westfalen.
Zum Hintergrund
Deutschland ist seit 1999 Mitglied der vom Europarat gegründeten Staatengruppe gegen Korruption, deren Ziel die Verbesserung der Korruptionsbekämpfung in den 48 Mitgliedstaaten von GRECO ist. Im Rahmen von Evaluationsberichten werden die Mitgliedstaaten seit dem Jahr 2000 regelmäßig auf Versäumnisse hingewiesen.

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