Mehr Qualität bei der öffentlichen Vergabe von Dienstleistungen - Kabinett beschließt Änderung des Vergaberechts

Kurzfassung: Mehr Qualität bei der öffentlichen Vergabe von Dienstleistungen - Kabinett beschließt Änderung des VergaberechtsDas Bundeskabinett hat heute die Siebte Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnu ...
[Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) - 31.07.2013] Mehr Qualität bei der öffentlichen Vergabe von Dienstleistungen - Kabinett beschließt Änderung des Vergaberechts

Das Bundeskabinett hat heute die Siebte Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung beschlossen. Damit können künftig bei bestimmten Vergaben im Dienstleistungssektor Kriterien wie die Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Erbringung der Dienstleistung eingesetzten Personals herangezogen werden. Die Änderung erlaubt es, in Zukunft insbesondere bei der Vergabe von Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie von Arbeitsmarktdienstleistungen diese personenbezogenen Kriterien stärker zu berücksichtigen.
Nach dem deutschen Vergaberecht ist es derzeit nicht möglich, bei der Angebotswertung zur Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots bieterbezogene Qualitätskriterien zu berücksichtigen. Diese Kriterien werden bisher bei der Eignungsprüfung abgefragt, die sich allein auf den Bieter selbst, nicht aber sein Angebot bezieht. So bleiben Qualitätsunterschiede, die sich etwa aus der Qualifikation und Erfahrung des beauftragten Personals ergeben, bei der Entscheidung über den Zuschlag bislang weitreichend unberücksichtigt. Gerade bei Dienstleistungen sind Qualifikation und Erfahrung des mit der Erbringung der Dienstleistung eingesetzten Personals aber besonders wichtig. Mit der heute beschlossenen Regelung schafft die Bundesregierung hier Abhilfe.
Damit folgt die Bundesregierung auch einer Anregung des Deutschen Bundestages in einer Entschließung vom 21. Februar 2013. Der Bundestag hatte sich dafür eingesetzt, den bestehenden vergaberechtlichen Spielraum in der jetzt vorgeschlagenen Weise zu nutzen.
Die Siebte Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates.

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