31.07.2013 12:38 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesgerichtshof BGH

Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Birgit Vézina im Ruhestand

Kurzfassung: Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Birgit Vézina im Ruhestand Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Vézina wird mit Ablauf des 31. Juli 2013 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten.Frau ...
[Bundesgerichtshof BGH - 31.07.2013] Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Birgit Vézina im Ruhestand

Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Vézina wird mit Ablauf des 31. Juli 2013 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten.
Frau Dr. Vézina wurde am 22. Mai 1948 in Rendsburg geboren.
Sie trat nach Beendigung ihrer juristischen Ausbildung und Tätigkeiten als Rechtsanwältin in Mannheim und Pforzheim im Jahr 1978 in den Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Im Jahr 1982 wurde sie zur Richterin am Amtsgericht und im Jahr 1983 Richterin am Landgericht in Mannheim ernannt. Nach Abordnungen an das Bundesverfassungsgericht und das Oberlandesgericht Karlsruhe erfolgte 2001 die Wahl von Frau Dr. Vézina zur Richterin am Bundesgerichtshof. Sie gehört seither dem für das Familienrecht und das Gewerberaummietrecht zuständigen XII. Zivilsenat an. Das besondere Interesse von Frau Dr. Vézina gilt dem Recht der Gewerberaummiete. Nach der Reform des Rechtsmittelsystems in Familien- und Vormundschaftssachen und der damit einhergehenden Zuweisung der Rechtsbeschwerdeverfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen an den Bundesgerichtshof hat sich Frau Dr. Vézina verstärkt auch diesen Rechtsgebieten gewidmet und die Rechtsprechung des XII. Zivilsenats auch insoweit maßgeblich mitgeprägt.

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Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit, d.h. der Zivil- und Strafrechtspflege, die in den unteren Instanzen von den zur Zuständigkeit der Länder gehörenden Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ausgeübt wird.Im Anschluss an die Konstituierung der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1949 wurde am 1. Oktober 1950 der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingerichtet.Der Bundesgerichtshof ist – bis auf wenige Ausnahmen – Revisionsgericht. Er hat vor allem die Sicherung der Rechtseinheit durch Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen und die Fortbildung des Rechts zur Aufgabe.Der Bundesgerichtshof ist in 12 Zivilsenate und fünf Strafsenate mit insgesamt 127 Richterinnen und Richtern aufgegliedert. Hinzu kommen acht Spezialsenate, nämlich die Senate für Landwirtschafts-, Anwalts-, Notar-, Patentanwalts-, Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen, der Kartellsenat und das Dienstgericht des Bundes.
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