01.08.2013 13:39 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Gegen fehlerhafte Beschlüsse des Aufsichtsrates kann Klage eingereicht werden, obwohl explizite rechtliche Regelungen diesbezüglich nicht vorhanden sind.
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Herr M Rainer
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Autor der Pressemeldung "Klage bei fehlerhaften Aufsichtsratsbeschlüssen möglich" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.