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Begebung der Anfechtung eines Erbvertrages bedarf keiner notariellen Beurkundung
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Eine gesonderte notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich, wenn der Erblasser den Notar anweist, die Anfechtung eines Erbvertrages dem Nachlassgericht zu übermitteln. ... weiter lesen Quelle
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