01.08.2013 13:45 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Eine gesonderte notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich, wenn der Erblasser den Notar anweist, die Anfechtung eines Erbvertrages dem Nachlassgericht zu übermitteln.
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Autor der Pressemeldung "Begebung der Anfechtung eines Erbvertrages bedarf keiner notariellen Beurkundung" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.