01.08.2013 14:15 Uhr in Gesellschaft & Familie von Statistisches Bundesamt
Bundeswahlausschuss hat über Beschwerden entschieden
Kurzfassung: Bundeswahlausschuss hat über Beschwerden entschiedenDer Bundeswahlausschuss hat sich heute in einer öffentlichen Beschwerdeverhandlung mit der Zurückweisung der Landesliste der Partei der Vernunft ...
[Statistisches Bundesamt - 01.08.2013] Bundeswahlausschuss hat über Beschwerden entschieden
Der Bundeswahlausschuss hat sich heute in einer öffentlichen Beschwerdeverhandlung mit der Zurückweisung der Landesliste der Partei der Vernunft (PARTEI DER VERNUNFT) in Niedersachsen und der Streichung eines Kandidaten auf der Landesliste der Partei der Vernunft (PARTEI DER VERNUNFT) in Nordrhein-Westfalen befasst.
Der Bundeswahlleiter teilt mit, dass die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Partei der Vernunft (PARTEI DER VERNUNFT) in Niedersachsen zurückgewiesen wurde; insoweit wurde die Entscheidung des Landeswahlausschusses vom 26. Juli 2013 bestätigt.
Der Beschwerde gegen die Streichung eines Kandidaten auf der Landesliste der Partei der Vernunft (PARTEI DER VERNUNFT) in Nordrhein-Westfalen wurde stattgegeben.
Darüber hinaus gab es drei Beschwerden gegen die Zulassung von Landeslisten, bei denen die Beschwerdeführer nicht zur Beschwerde berechtigt waren. Diese Beschwerden waren deshalb unzulässig.
Statistisches Bundesamt Destatis
Gustav-Stresemann Ring 11
65189 Wiesbaden
Deutschland
Telefon: +49 611 75 2405
Telefax: +49 611 75 3330
Mail: poststelle@destatis.de
URL: http://www.destatis.de/
Der Bundeswahlausschuss hat sich heute in einer öffentlichen Beschwerdeverhandlung mit der Zurückweisung der Landesliste der Partei der Vernunft (PARTEI DER VERNUNFT) in Niedersachsen und der Streichung eines Kandidaten auf der Landesliste der Partei der Vernunft (PARTEI DER VERNUNFT) in Nordrhein-Westfalen befasst.
Der Bundeswahlleiter teilt mit, dass die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Partei der Vernunft (PARTEI DER VERNUNFT) in Niedersachsen zurückgewiesen wurde; insoweit wurde die Entscheidung des Landeswahlausschusses vom 26. Juli 2013 bestätigt.
Der Beschwerde gegen die Streichung eines Kandidaten auf der Landesliste der Partei der Vernunft (PARTEI DER VERNUNFT) in Nordrhein-Westfalen wurde stattgegeben.
Darüber hinaus gab es drei Beschwerden gegen die Zulassung von Landeslisten, bei denen die Beschwerdeführer nicht zur Beschwerde berechtigt waren. Diese Beschwerden waren deshalb unzulässig.
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