02.08.2013 10:30 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von news4today
Großes Aufräumen nach dem Hochwasser
Kurzfassung: (ddp direct) Frankfurt (news4today) - So schwer es Flutgeschädigten angesichts der Zerstörung und dem Schrecken über das Erlebte fällt: Wer nach dem Abfließen des Hochwassers schnell und richtig handelt, kann die Folgeschäden zumindest in Grenzen halten. Das betrifft nicht nur die Kosten für die Sanierung und Instandsetzung, sondern ist auch im Hinblick auf die eigene Gesundheit wichtig. So können durch das Wasser beispielsweise Giftstoffe freigesetzt worden sein oder Schimmelpilzbefall ...
[news4today - 02.08.2013] (ddp direct) Frankfurt (news4today) - So schwer es Flutgeschädigten angesichts der Zerstörung und dem Schrecken über das Erlebte fällt: Wer nach dem Abfließen des Hochwassers schnell und richtig handelt, kann die Folgeschäden zumindest in Grenzen halten. Das betrifft nicht nur die Kosten für die Sanierung und Instandsetzung, sondern ist auch im Hinblick auf die eigene Gesundheit wichtig. So können durch das Wasser beispielsweise Giftstoffe freigesetzt worden sein oder Schimmelpilzbefall drohen. Die jeweils zuständige Versicherung sollte so schnell wie möglich über die Schäden informiert werden, um das weitere Vorgehen abzusprechen. Hilfreich ist außerdem eine genaue Dokumentation der Schäden, beispielsweise mit entsprechenden Fotos.
„Erst wenn das Hochwasser zurückgegangen ist, wird das ganze Ausmaß der Schäden sichtbar. Aber gerade dann ist noch sehr besonnenes Handeln auf Seiten der Geschädigten notwendig. Die Experten der ZURICH Versicherung helfen ihren Kunden mit wertvollen Tipps, zum Beispiel zur Schadenaufnahme.“ Darauf weist Ralph Brand, Vorstandsvorsitzender der ZURICH Versicherung, hin.
Wenn das Hochwasser weg ist, sollten die betroffenen Bereiche nach Angaben des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zunächst schnellstmöglich vom Schlamm befreit und getrocknet werden, um Pilz- oder Schädlingsbefall zu vermeiden und weitere Schäden an der Bausubstanz zu verhindern. Bei besonders stark von der Flut betroffenen Gebäuden sollten Fachleute hinzugezogen werden, um vor allem die Statik des Gebäudes und das Stromnetz auf etwaige Schäden hin zu überprüfen. Das Umweltbundesamt empfiehlt außerdem, Lebensmittel, die in Kontakt mit dem Hochwasser waren, sicherheitshalber zu entsorgen. Generell sollten bei der Reinigung zum Schutz der eigenen Gesundheit Handschuhe und Schutzkleidung getragen werden, da im Schlamm beispielsweise Öle oder Fäkalien enthalten sein können.
Je nach Ausmaß der Schäden kommen für die Trocknung unterschiedliche Maßnahmen infrage. Bei kleinen Feuchteschäden kann es ausreichen, die Heizung aufzudrehen und gut durchzulüften. In der Regel wird das jedoch nicht genügen. Um keine unnötige Zeit zu verlieren, können sich Betroffene mit Industrie-, Nass- oder Trockensaugern weiterhelfen, die bei Spezialfirmen ausgeliehen werden können. Bei der Trocknung sollten die nicht betroffenen Gebäudeteile oder Räume abgeschottet werden, um eine Vermischung mit den freigesetzten Fasern und Stäuben zu vermeiden. Besonders wichtig ist auch hier, vor dem Einsatz solcher Geräte die schriftliche Zustimmung der Versicherung einzuholen, die gegebenenfalls – je nach Versicherungsschutz - die teils erheblichen Leihgebühren ersetzt.
Nasse Tapeten und Gipsputze sind so schnell wie möglich zu entsorgen, „da durch die Feuchtigkeitseinwirkung deren Festigkeit zerstört wird“, erklärt die Verbraucherzentrale Hessen. Hinzu kommt, dass der Putz den Trocknungsvorgang sogar erheblich verzögern kann. Bei Fußböden ist unter Umständen mehr zu retten, doch sollten sie zur Kontrolle zumindest geöffnet werden, um beurteilen zu können, ob Spätschäden oder Schimmelbefall drohen.
Bei der Inneneinrichtung muss jeder selbst entscheiden, was noch „zu retten“ ist. Zu stark beschädigte Möbel und Haushaltsgeräte sind ein Fall für den Sperrmüll und sollten vor der Abholung beziehungsweise dem Transport zumindest grob von Schlamm und Schmutz befreit und gegebenenfalls geleert werden. Bei leichteren Schäden raten Experten, die Möbel hoch- und freizustellen, damit sie schneller trocknen und sich die Feuchtigkeit nicht zwischen ihnen und der Wand festsetzen kann.
Eine partnerschaftliche Abstimmung zwischen Betroffenen und ihrer Versicherung kann hier bereits bei der Schadenaufnahme für Aufklärung, aber auch für wichtige Tipps zur Schadensminderung sorgen. Ralph Brand, Vorstandsvorsitzender der ZURICH Versicherung: „In einem partnerschaftlichen Zusammenwirken zwischen Versicherung und Kunden ist rechtzeitige, unbürokratische Offenheit und Aufklärung ein wichtiger Baustein zur gelebten Kundennähe. Die ZURICH Versicherung lebt dieses Prinzip gerade auch in Krisenzeiten, wie zum Beispiel beim schadensträchtigen Hochwasser 2013.“
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„Erst wenn das Hochwasser zurückgegangen ist, wird das ganze Ausmaß der Schäden sichtbar. Aber gerade dann ist noch sehr besonnenes Handeln auf Seiten der Geschädigten notwendig. Die Experten der ZURICH Versicherung helfen ihren Kunden mit wertvollen Tipps, zum Beispiel zur Schadenaufnahme.“ Darauf weist Ralph Brand, Vorstandsvorsitzender der ZURICH Versicherung, hin.
Wenn das Hochwasser weg ist, sollten die betroffenen Bereiche nach Angaben des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zunächst schnellstmöglich vom Schlamm befreit und getrocknet werden, um Pilz- oder Schädlingsbefall zu vermeiden und weitere Schäden an der Bausubstanz zu verhindern. Bei besonders stark von der Flut betroffenen Gebäuden sollten Fachleute hinzugezogen werden, um vor allem die Statik des Gebäudes und das Stromnetz auf etwaige Schäden hin zu überprüfen. Das Umweltbundesamt empfiehlt außerdem, Lebensmittel, die in Kontakt mit dem Hochwasser waren, sicherheitshalber zu entsorgen. Generell sollten bei der Reinigung zum Schutz der eigenen Gesundheit Handschuhe und Schutzkleidung getragen werden, da im Schlamm beispielsweise Öle oder Fäkalien enthalten sein können.
Je nach Ausmaß der Schäden kommen für die Trocknung unterschiedliche Maßnahmen infrage. Bei kleinen Feuchteschäden kann es ausreichen, die Heizung aufzudrehen und gut durchzulüften. In der Regel wird das jedoch nicht genügen. Um keine unnötige Zeit zu verlieren, können sich Betroffene mit Industrie-, Nass- oder Trockensaugern weiterhelfen, die bei Spezialfirmen ausgeliehen werden können. Bei der Trocknung sollten die nicht betroffenen Gebäudeteile oder Räume abgeschottet werden, um eine Vermischung mit den freigesetzten Fasern und Stäuben zu vermeiden. Besonders wichtig ist auch hier, vor dem Einsatz solcher Geräte die schriftliche Zustimmung der Versicherung einzuholen, die gegebenenfalls – je nach Versicherungsschutz - die teils erheblichen Leihgebühren ersetzt.
Nasse Tapeten und Gipsputze sind so schnell wie möglich zu entsorgen, „da durch die Feuchtigkeitseinwirkung deren Festigkeit zerstört wird“, erklärt die Verbraucherzentrale Hessen. Hinzu kommt, dass der Putz den Trocknungsvorgang sogar erheblich verzögern kann. Bei Fußböden ist unter Umständen mehr zu retten, doch sollten sie zur Kontrolle zumindest geöffnet werden, um beurteilen zu können, ob Spätschäden oder Schimmelbefall drohen.
Bei der Inneneinrichtung muss jeder selbst entscheiden, was noch „zu retten“ ist. Zu stark beschädigte Möbel und Haushaltsgeräte sind ein Fall für den Sperrmüll und sollten vor der Abholung beziehungsweise dem Transport zumindest grob von Schlamm und Schmutz befreit und gegebenenfalls geleert werden. Bei leichteren Schäden raten Experten, die Möbel hoch- und freizustellen, damit sie schneller trocknen und sich die Feuchtigkeit nicht zwischen ihnen und der Wand festsetzen kann.
Eine partnerschaftliche Abstimmung zwischen Betroffenen und ihrer Versicherung kann hier bereits bei der Schadenaufnahme für Aufklärung, aber auch für wichtige Tipps zur Schadensminderung sorgen. Ralph Brand, Vorstandsvorsitzender der ZURICH Versicherung: „In einem partnerschaftlichen Zusammenwirken zwischen Versicherung und Kunden ist rechtzeitige, unbürokratische Offenheit und Aufklärung ein wichtiger Baustein zur gelebten Kundennähe. Die ZURICH Versicherung lebt dieses Prinzip gerade auch in Krisenzeiten, wie zum Beispiel beim schadensträchtigen Hochwasser 2013.“
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