02.08.2013 14:57 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Unter Umständen können private Videoaufnahmen im Zivilprozess als Beweismittel dienen, so das Amtsgericht (AG) München mit Urteil vom 06.06.2013 (Az.: 343 C 4445/13).
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Autor der Pressemeldung "Private Videoaufnahmen unter Umständen Beweismittel im Zivilprozess" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.