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Private Videoaufnahmen unter Umständen Beweismittel im Zivilprozess
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Unter Umständen können private Videoaufnahmen im Zivilprozess als Beweismittel dienen, so das Amtsgericht (AG) München mit Urteil vom 06.06.2013 (Az.: 343 C 4445/13). ... weiter lesen Quelle
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