05.08.2013 12:05 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Bei der Auswahl von Beschäftigten im Rahmen einer Versetzung sollen Arbeitgeber keine unbillige Eingrenzung vornehmen dürfen. Eine ausschließliche Befristung auf ehemals befristet Beschäftigte soll nicht zulässig sein.
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Autor der Pressemeldung "Versetzung: Arbeitgeber dürfe keine unbillige Eingrenzung vornehmen" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.