06.08.2013 11:12 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Statistisches Bundesamt
Mehr als 1 Milliarde Euro Kaffeesteuer 2012 in die Bundeskasse geflossen
Kurzfassung: Mehr als 1 Milliarde Euro Kaffeesteuer 2012 in die Bundeskasse geflossenWIESBADEN - Im Jahr 2012 sind 1,05 Milliarden Euro an Kaffeesteuer in die Bundeskasse geflossen. Wie das Statistische Bundesamt ...
[Statistisches Bundesamt - 06.08.2013] Mehr als 1 Milliarde Euro Kaffeesteuer 2012 in die Bundeskasse geflossen
WIESBADEN - Im Jahr 2012 sind 1,05 Milliarden Euro an Kaffeesteuer in die Bundeskasse geflossen. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, wird die Kaffeesteuer als Fertigproduktsteuer seit dem 1. Januar 1993 mit einheitlichen Steuersätzen erhoben. Insgesamt ist der Kaffeekonsum relativ stabil, allerdings sind die Kaffeesteuereinnahmen zwischen 2009 und 2012 erstmals seit 1993 drei Jahre in Folge gestiegen. Der Einnahmerekord an Kaffeesteuer stammt aus dem Jahr 1994 mit damals 1,16 Milliarden Euro. Vergleichsweise wenig wurde hingegen im Jahr 2006 mit 0,97 Milliarden Euro eingenommen.
Die Kaffeesteuer wird auf Röstkaffee mit einem Steuertarif von 2,19 Euro je Kilogramm und auf löslichen Kaffee mit 4,78 Euro je Kilogramm erhoben. Zusätzlich werden kaffeehaltige Waren bei der Einfuhr in das deutsche Steuergebiet gemäß ihrem Kaffeeanteil mit der Steuer belastet.
Weitere Auskünfte gibt:
Klaus Jürgen Hammer,
Telefon: +49 611 75 2380
WIESBADEN - Im Jahr 2012 sind 1,05 Milliarden Euro an Kaffeesteuer in die Bundeskasse geflossen. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, wird die Kaffeesteuer als Fertigproduktsteuer seit dem 1. Januar 1993 mit einheitlichen Steuersätzen erhoben. Insgesamt ist der Kaffeekonsum relativ stabil, allerdings sind die Kaffeesteuereinnahmen zwischen 2009 und 2012 erstmals seit 1993 drei Jahre in Folge gestiegen. Der Einnahmerekord an Kaffeesteuer stammt aus dem Jahr 1994 mit damals 1,16 Milliarden Euro. Vergleichsweise wenig wurde hingegen im Jahr 2006 mit 0,97 Milliarden Euro eingenommen.
Die Kaffeesteuer wird auf Röstkaffee mit einem Steuertarif von 2,19 Euro je Kilogramm und auf löslichen Kaffee mit 4,78 Euro je Kilogramm erhoben. Zusätzlich werden kaffeehaltige Waren bei der Einfuhr in das deutsche Steuergebiet gemäß ihrem Kaffeeanteil mit der Steuer belastet.
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