34 Parteien nehmen an der Bundestagswahl 2013 teil

Kurzfassung: 34 Parteien nehmen an der Bundestagswahl 2013 teilAn der Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am 22. September 2013 nehmen von den 39 zugelassenen Parteien letztendlich 34 Parteien teil. Wie der Bundeswah ...
[Statistisches Bundesamt - 06.08.2013] 34 Parteien nehmen an der Bundestagswahl 2013 teil

An der Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am 22. September 2013 nehmen von den 39 zugelassenen Parteien letztendlich 34 Parteien teil. Wie der Bundeswahlleiter weiter mitteilt, beteiligen sich dabei die folgenden 30 Parteien mit Landeslisten:
CDU - Christlich Demokratische Union Deutschlands
SPD - Sozialdemokratische Partei Deutschlands
FDP - Freie Demokratische Partei
DIE LINKE - DIE LINKE
GRÜNE - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
CSU - Christlich-Soziale Union in Bayern e.V.
PIRATEN - Piratenpartei Deutschland
NPD - Nationaldemokratische Partei Deutschlands
Tierschutzpartei - PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ
REP - DIE REPUBLIKANER
ÖDP - Ökologisch-Demokratische Partei
FAMILIE - Familien-Partei Deutschlands
RENTNER - RENTNER Partei Deutschland
BP - Bayernpartei
PBC - Partei Bibeltreuer Christen
BüSo - Bürgerrechtsbewegung Solidarität
DIE VIOLETTEN - Die Violetten; für spirituelle Politik
MLPD - Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands
Volksabstimmung - Ab jetzt…Demokratie durch Volksabstimmung; Politik für die Menschen
PSG - Partei für Soziale Gleichheit, Sektion der Vierten Internationale
AfD - Alternative für Deutschland
Bündnis 21/RRP Bündnis 21/RRP
BIG - Bündnis für Innovation
Gerechtigkeit
pro Deutschland - Bürgerbewegung pro Deutschland
keine Kurzbezeichnung - DIE RECHTE
DIE FRAUEN - Feministische Partei DIE FRAUEN
FREIE WÄHLER - FREIE WÄHLER
keine Kurzbezeichnung - Partei der Nichtwähler
PARTEI DER VERNUNFT - Partei der Vernunft
Die PARTEI - Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative
Die SPD, FDP, DIE LINKE, GRÜNE, PIRATEN, NPD, MLPD, AfD und FREIE WÄHLER sind in allen 16 Bundesländern mit Landeslisten vertreten, die CDU in allen Ländern außer Bayern, die CSU nur in Bayern.
Neben Mitgliedern der oben genannten Parteien treten Mitglieder folgender 4 zugelassener Parteien als Wahlkreiskandidatinnen und -kandidaten an:
31. B - Bergpartei, die "ÜberPartei"
32 . BGD - Bund für Gesamtdeutschland
33. DKP - Deutsche Kommunistische Partei
34. NEIN! - Nein!-Idee
5 zur Bundestagswahl eigentlich zugelassene Parteien (CHRISTLICHE MITTE - Für ein Deutschland nach GOTTES Geboten (CM), Deutsche Nationalversammlung (DNV), Kommunistische Partei Deutschlands (KPD), NEUE MITTE (NM), Partei Gesunder Menschenverstand Deutschland (GMD)) treten aus unterschiedlichen Gründen weder mit Landeslisten noch mit Wahlkreiskandidatinnen oder -kandidaten an.
Genaue Angaben zu der Reihenfolge aller Parteien mit ihren Landeslisten auf den Stimmzetteln in den einzelnen Bundesländern wird der Bundeswahlleiter mit gesonderter Pressemitteilung veröffentlichen.
Zugelassene Wahlvorschläge erscheinen selbst dann auf dem Stimmzettel, wenn eine Partei nachträglich erklärt, sie wolle auf die Teilnahme an der Wahl verzichten.

Weitere Auskünfte gibt:
Büro des Bundeswahlleiters
Telefon: (0611) 75-4863
www.bundeswahlleiter.de/kontakt
Weitere Informationen
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Statistisches Bundesamt Das Statistische Bundesamt ist der führende Anbieter amtlicher statistischer Informationen in Deutschland.Wir sind rund 2 500 Beschäftigte, die in Wiesbaden, Bonn und Berlin statistische Informationen erheben, sammeln, aufbereiten, darstellen und analysieren. Wir liefern die statistischen Informationen, die notwendig sind für die Willensbildung in einer demokratischen Gesellschaft und die Entscheidungsprozesse in der Marktwirtschaft.Wir garantieren, dass unsere Einzeldaten neutral, objektiv sowie wissenschaftlich unabhängig sind und vertraulich behandelt werden. Unsere Leistungsfähigkeit beruht auf der Kompetenz und Kundenorientierung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. In Wiesbaden betreiben wir die größte Spezialbibliothek für Statistik in Deutschland.Das Statistische Bundesamt ist eine selbstständige Bundesoberbehörde. Es gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, das die Dienstaufsicht ausübt. Wichtige organisatorische, personelle und finanzielle Fragen kann das Statistische Bundesamt nur mit Zustimmung des Bundesministeriums des Innern entscheiden.Die Fachaufsicht führen die Bundesministerien, die für die jeweiligen Statistiken zuständig sind. Sie müssen sicherstellen, dass die Statistiken so durchgeführt werden, wie es der entsprechende Rechtsakt anordnet. Bei der eigentlichen fachstatistischen Arbeit, nämlich der methodischen und technischen Vorbereitung und Durchführung von Statistiken, sind wir unabhängig und nicht weisungsgebunden.
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