07.08.2013 09:17 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Räumt der Gesellschaftsvertrag einer Publikums-KG der Komplementärin ein Mehrstimmrecht bei der Beschlussfassung über die Änderung des Gesellschaftsvertrags ein, so ist dies nicht zwingend zulässig.
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Autor der Pressemeldung "GRP Rainer die Bewertung von Mehrstimmrechten in einer Publikums-KG" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.