07.08.2013 09:18 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
GRP Rainer LLP
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Auch wenn ein Gebäude durch eine ansprechende architektonische Planung ins Auge fällt, begründet dies noch nicht zwingend das Vorliegen urheberrechtlichen Schutzes.
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Herr M Rainer
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Autor der Pressemeldung "GRP Rainer die Bewertung von Gebäuden als "Werk der Baukunst"" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.