Rechtsanspruch auf Kitaplatz ab dem zweiten Lebensjahr: Erwerbsbeteiligung von Müttern wird steigen und Kinder können in ihrer Entwicklung profitieren

Kurzfassung: Rechtsanspruch auf Kitaplatz ab dem zweiten Lebensjahr: Erwerbsbeteiligung von Müttern wird steigen und Kinder können in ihrer Entwicklung profitieren Durch den seit 1. August geltenden erweiterten ...
[Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung DIW Berlin - 07.08.2013] Rechtsanspruch auf Kitaplatz ab dem zweiten Lebensjahr: Erwerbsbeteiligung von Müttern wird steigen und Kinder können in ihrer Entwicklung profitieren

Durch den seit 1. August geltenden erweiterten Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung bereits ab dem zweiten Lebensjahr werden kurzfristig mehr Mütter arbeiten. Zusätzlich können Kinder kurz- und mittelfristig in ihrer Entwicklung profitieren, wenn sie früher eine Kita besuchen. Dies betrifft insbesondere Zwei- bis Dreijährige und bestimmte Gruppen von Grundschulkindern. "Der Ausbau der Kindertagesbetreuung ist aus familien-, arbeitsmarkt- und bildungsökonomischen Aspekten zu begrüßen", fasst DIW-Expertin Katharina Wrohlich die Teilergebnisse einer größeren Evaluationsstudie zusammen, die sie mit C. Katharina Spieß und Kai-Uwe Müller im aktuellen DIW Wochenbericht vorstellt. Die Forscher haben für ihre Analysen Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) und der Zusatzstichprobe "Familien in Deutschland" (FiD) verwendet.
Die öffentlich subventionierte Kindertagesbetreuung leistet einen wesentlichen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wie die Simulationsstudien der Forscher ergaben, würde die Müttererwerbstätigkeit bei einem Wegfall der Subventionierung deutlich sinken: Wenn Eltern für die Kosten der Kinderbetreuung komplett selbst aufkommen und nicht nur die üblichen Beiträge zahlen müssten, würden insbesondere Mütter von zwei- und dreijährigen Kindern sehr stark reagieren und ihr Arbeitsangebot um knapp zehn beziehungsweise elf Prozentpunkte (oder 27 Prozent) reduzieren. Stehen aber - entgegen dem Status quo - mit der Einführung des Rechtsanspruchs genügend Kita-Plätze ab dem zweiten Lebensjahr zur Verfügung, wäre in der Folge kurzfristig mit einem Anstieg der Müttererwerbstätigkeit um zwei Prozentpunkte zu rechnen. "Das ist beachtlich, denn es handelt sich dabei ja nur um den zusätzlichen Anstieg aufgrund des Rechtsanspruchs", erläutert Katharina Wrohlich. "Der Anteil der Kita-Kinder in dieser Altersgruppe steigt bereits seit einigen Jahren und wird weiter steigen. Die sozialen Normen haben sich in diesem Bereich verändert." Der Rechtsanspruch fördere also die Erwerbstätigkeit von Müttern und verringere somit die Risiken von Arbeitslosigkeit und Altersarmut.
Auch die Entwicklung von Kindern kann durch die frühe Kita-Betreuung positiv beeinflusst werden. So sind beispielsweise Kinder, die bereits im zweiten und dritten Lebensjahr eine Kita besuchen, in ihren Alltagsfertigkeiten weiter entwickelt als andere Kinder. Grundschulkinder, die früh in einer Kita betreut wurden, sind in ihrem sozio-emotionalen Verhalten gefestigter. Dies ist insbesondere bei Kindern aus Familien mit einem niedrigen Einkommen oder mit mehreren Kindern der Fall. Insgesamt haben die Forscher keine negativen Effekte gefunden, wenn Kinder schon im zweiten und dritten Lebensjahr eine Kita besuchen. Allerdings setzt eine gute Entwicklung eine sehr gute pädagogische Betreuungsqualität in den Einrichtungen voraus. "Der Rechtsanspruch ab dem zweiten Lebensjahr darf nicht auf Kosten der Qualität gehen. Im Gegenteil: Da gibt es in Deutschland noch einen sehr großen Nachholbedarf", sagt DIW-Bildungsökonomin C. Katharina Spieß.

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