OECD: Deutschland ist erfolgreich bei der Bekämpfung von Auslandsbestechung
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI), 23.03.2011
Pressemitteilung vom: 23.03.2011 von der Firma Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) aus Berlin
Kurzfassung: OECD: Deutschland ist erfolgreich bei der Bekämpfung von Auslandsbestechung Datum: 23.3.2011 Die OECD hat heute Empfehlungen zur Bekämpfung der Auslandsbestechung in Deutschland veröffentlicht. Zum Abschluss einer mehrmonatigen Prüfung hatte ...
[Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) - 23.03.2011] OECD: Deutschland ist erfolgreich bei der Bekämpfung von Auslandsbestechung
Datum: 23.3.2011
Die OECD hat heute Empfehlungen zur Bekämpfung der Auslandsbestechung in Deutschland veröffentlicht. Zum Abschluss einer mehrmonatigen Prüfung hatte die OECD-Arbeitsgruppe "Auslandsbestechung" einen Bericht angenommen, in dem sie Deutschland große Fortschritte seit der letzten Evaluierung im Jahr 2004 bescheinigt. Gleichzeitig fordert sie weitere Anstrengungen bei Auslandsbestechungsfällen.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle: "Bestechung schwächt das Ansehen der Staaten und verfälscht den internationalen Wettbewerb. Deutschland hat in den letzten Jahren große Anstrengungen unternommen, um auch die Bestechung ausländischer Amtsträger durch Mitarbeiter deutscher Unternehmen zu bekämpfen. Es freut mich besonders, dass die OECD diese Bemühungen, die auch von der deutschen Wirtschaft unterstützt und mitgetragen werden, anerkennt. Wir werden diese Aufgabe auch weiterhin ernst nehmen und im Interesse eines fairen Wettbewerbs dafür eintreten, dass auch andere Staaten den Kampf gegen Auslandsbestechung verstärken."
Die OECD-Arbeitsgruppe "Auslandsbestechung" evaluiert den Umsetzungsstand der OECD-Konvention zur Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr in den Mitgliedstaaten der Konvention. Deutschland wurde in den letzten Monaten zum dritten Mal geprüft ("Phase 3-Prüfung"). Ein Team der OECD unter Leitung von Neuseeland und Japan hat dazu Ende September 2010 Gespräche mit Vertretern von Bundesregierung, Justiz und Wirtschaft in Berlin und München geführt.
Positiv hebt die OECD-Arbeitsgruppe die sichtbaren Anstrengungen zur Durchsetzung des Straftatbestands der Auslandsbestechung hervor. Dies komme in der vergleichsweise hohen Zahl von Verurteilungen, vor allem so genannter natürlicher Personen, zum Ausdruck. Die erheblichen Bemühungen, die deutsche Unternehmen in den letzten Jahren zur Korruptionsprävention unternommen haben, sieht die Arbeitsgruppe als Zeichen des hohen Stellenwertes, den die Bekämpfung der Auslandsbestechung in Deutschland hat. Gewürdigt wurden aber auch die Korruptionspräventionsmaßnahmen bei Erteilung von Exportkreditbürgschaften und die Verpflichtung der Steuerprüfer, in Verdachtsfällen die Staatsanwaltschaften zu informieren. Dies sei ein sehr effektives Mittel zur Aufdeckung von Bestechungsfällen.
Die Arbeitsgruppe fordert weitere Anstrengungen von Deutschland zur Bekämpfung der Auslandsbestechung. Dazu gehört die Erhöhung des Bußgelds von derzeit maximal einer Million Euro für Unternehmen, um den Abschreckungseffekt zu verstärken. Allerdings sind bereits jetzt zusätzlich die Gewinne aus korrupten Geschäften abzuschöpfen, was in der Vergangenheit bereits zu Bußgeldern in dreistelliger Millionenhöhe geführt hat. Auf dem Gebiet der Vergabe öffentlicher Aufträge empfiehlt die OECD-Arbeitsgruppe unter anderem, die Einführung eines Korruptionsregisters zu prüfen. Auch die Ächtung so genannter "Beschleunigungszahlungen" steht auf der Empfehlungsliste.
Deutschland wird der OECD, wie die übrigen Konventionsstaaten, in den nächsten Jahren regelmäßig über die Umsetzung der Empfehlungen der OECD berichten. Im Kreis der OECD-Staaten hebt sich Deutschland neben den USA bei der Verfolgung von Auslandsbestechungsfällen hervor. Deutsche Unternehmen haben sich zu weiten Teilen hierauf eingestellt und erwarten ähnliche Anstrengungen anderer Staaten, im Interesse international gleicher Wettbewerbsbedingungen.
Die Pressemitteilung der OECD und der Bericht sind auf der Webseite der Organisation in englischer Sprache verfügbar (siehe Link unter "Weiterführende Informationen").
Für Rückfragen zu Pressemitteilungen, Tagesnachrichten, Reden und Statements wenden Sie sich bitte an:
Pressestelle des BMWi
Telefon: 03018-615-6121 oder -6131
E-Mail: pressestelle@bmwi.bund.de
Datum: 23.3.2011
Die OECD hat heute Empfehlungen zur Bekämpfung der Auslandsbestechung in Deutschland veröffentlicht. Zum Abschluss einer mehrmonatigen Prüfung hatte die OECD-Arbeitsgruppe "Auslandsbestechung" einen Bericht angenommen, in dem sie Deutschland große Fortschritte seit der letzten Evaluierung im Jahr 2004 bescheinigt. Gleichzeitig fordert sie weitere Anstrengungen bei Auslandsbestechungsfällen.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle: "Bestechung schwächt das Ansehen der Staaten und verfälscht den internationalen Wettbewerb. Deutschland hat in den letzten Jahren große Anstrengungen unternommen, um auch die Bestechung ausländischer Amtsträger durch Mitarbeiter deutscher Unternehmen zu bekämpfen. Es freut mich besonders, dass die OECD diese Bemühungen, die auch von der deutschen Wirtschaft unterstützt und mitgetragen werden, anerkennt. Wir werden diese Aufgabe auch weiterhin ernst nehmen und im Interesse eines fairen Wettbewerbs dafür eintreten, dass auch andere Staaten den Kampf gegen Auslandsbestechung verstärken."
Die OECD-Arbeitsgruppe "Auslandsbestechung" evaluiert den Umsetzungsstand der OECD-Konvention zur Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr in den Mitgliedstaaten der Konvention. Deutschland wurde in den letzten Monaten zum dritten Mal geprüft ("Phase 3-Prüfung"). Ein Team der OECD unter Leitung von Neuseeland und Japan hat dazu Ende September 2010 Gespräche mit Vertretern von Bundesregierung, Justiz und Wirtschaft in Berlin und München geführt.
Positiv hebt die OECD-Arbeitsgruppe die sichtbaren Anstrengungen zur Durchsetzung des Straftatbestands der Auslandsbestechung hervor. Dies komme in der vergleichsweise hohen Zahl von Verurteilungen, vor allem so genannter natürlicher Personen, zum Ausdruck. Die erheblichen Bemühungen, die deutsche Unternehmen in den letzten Jahren zur Korruptionsprävention unternommen haben, sieht die Arbeitsgruppe als Zeichen des hohen Stellenwertes, den die Bekämpfung der Auslandsbestechung in Deutschland hat. Gewürdigt wurden aber auch die Korruptionspräventionsmaßnahmen bei Erteilung von Exportkreditbürgschaften und die Verpflichtung der Steuerprüfer, in Verdachtsfällen die Staatsanwaltschaften zu informieren. Dies sei ein sehr effektives Mittel zur Aufdeckung von Bestechungsfällen.
Die Arbeitsgruppe fordert weitere Anstrengungen von Deutschland zur Bekämpfung der Auslandsbestechung. Dazu gehört die Erhöhung des Bußgelds von derzeit maximal einer Million Euro für Unternehmen, um den Abschreckungseffekt zu verstärken. Allerdings sind bereits jetzt zusätzlich die Gewinne aus korrupten Geschäften abzuschöpfen, was in der Vergangenheit bereits zu Bußgeldern in dreistelliger Millionenhöhe geführt hat. Auf dem Gebiet der Vergabe öffentlicher Aufträge empfiehlt die OECD-Arbeitsgruppe unter anderem, die Einführung eines Korruptionsregisters zu prüfen. Auch die Ächtung so genannter "Beschleunigungszahlungen" steht auf der Empfehlungsliste.
Deutschland wird der OECD, wie die übrigen Konventionsstaaten, in den nächsten Jahren regelmäßig über die Umsetzung der Empfehlungen der OECD berichten. Im Kreis der OECD-Staaten hebt sich Deutschland neben den USA bei der Verfolgung von Auslandsbestechungsfällen hervor. Deutsche Unternehmen haben sich zu weiten Teilen hierauf eingestellt und erwarten ähnliche Anstrengungen anderer Staaten, im Interesse international gleicher Wettbewerbsbedingungen.
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Über Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI):
Nach der Bundestagswahl im September 2005 wurden die Arbeitsbereiche des bisherigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit in zwei neue Ministerien eingegliedert. Das neue Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird von Michael Glos geleitet.
Zentrales Anliegen der Politik des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) ist es, das Fundament für wirtschaftlichen Wohlstand in Deutschland mit breiter Teilhabe aller Bürger sowie für ein modernes System der Wirtschaftsbeziehungen zu legen.
Zum Geschäftsbereich des BMWi gehören 7 Behörden:
Bundeskartellamt
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Bundesagentur für Außenwirtschaft
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Physikalisch-Technische Bundesanstalt
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
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