09.08.2013 09:59 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Ein Testament, welches ein Todkranker im Endstadium errichtet, ist nicht grundsätzlich unwirksam. Die Testierunfähigkeit kann nur angenommen werden, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen.
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Autor der Pressemeldung "Tödliche Erkrankung im Endstadium begründet keine Testierunfähigkeit" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.