09.08.2013 10:04 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Wenn eine fremde Marke elementarisch in die eigene Werbung eingebunden wird, kann dies Unterlassungsansprüche des Markeninhabers begründen.
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Autor der Pressemeldung "OLG Frankfurt: Werben mit fremden Markennamen" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.