Migranten verdienen faire Chance auf dem Arbeitsmarkt

  • Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 23.03.2011
Pressemitteilung vom: 23.03.2011 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin

Kurzfassung: Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse Die Bundesregierung hat am Mittwoch den von der Bundesministerin für Bildung und Forschung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener ...

[CDU/CSU-Fraktion - 23.03.2011] Migranten verdienen faire Chance auf dem Arbeitsmarkt


Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse

Die Bundesregierung hat am Mittwoch den von der Bundesministerin für Bildung und Forschung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen beschlossen. Hierzu erklärt der bildungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Rupprecht:

"Wer einen Beruf gelernt hat, verdient auch die Chance, ihn auszuüben. Dabei kann es nicht darauf ankommen, wo die Ausbildung stattgefunden hat. Entscheidend ist, dass die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten vorhanden sind.

Deshalb legen wir nun das Anerkennungsgesetz vor. Danach hat jeder, der bei uns lebt, einen Anspruch auf faire und zügige Prüfung seiner im Ausland erworbenen Qualifikationen. Entsprechen diese einem deutschen Abschluss, wird die Anerkennung ausgesprochen. Entsprechen sie nur teilweise dem deutschen Abschluss, kann der Betroffene durch Nachqualifizierung ebenfalls die Anerkennung bekommen. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag sowohl zur Integration als auch zur Versorgung unserer Wirtschaft mit qualifizierten Fachkräften."
Hintergrund:
Der Gesetzentwurf setzt für den Zuständigkeitsbereich des Bundes Normen für die Ansprüche auf eine individuelle Prüfung der Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen mit entsprechenden inländischen. Er dient der Vereinheitlichung der Verfahren und Kriterien und nimmt zugleich Bezug auf die Besonderheiten der einzelnen Berufsgesetze.

Voraussetzung für die Feststellung der Gleichwertigkeit ist, dass zwischen den nachgewiesenen Berufsqualifikationen und der entsprechenden inländischen Berufsbildung keine wesentlichen Unterschiede bestehen. Um wesentliche Unterschiede auszugleichen, kann ergänzend einschlägige und nachgewiesene Berufserfahrung berücksichtigt werden.


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