09.08.2013 11:54 Uhr in Gesellschaft & Familie von Auswärtiges Amt
Menschenrechtsbeauftragter Löning: Todesstrafe in Gaza nicht vollstrecken
Kurzfassung: Menschenrechtsbeauftragter Löning: Todesstrafe in Gaza nicht vollstreckenAnlässlich der drohenden Hinrichtung von vier Männern, die in Gaza zum Tode verurteilt wurden, sagte der Menschenrechtsbeauf ...
[Auswärtiges Amt - 09.08.2013] Menschenrechtsbeauftragter Löning: Todesstrafe in Gaza nicht vollstrecken
Anlässlich der drohenden Hinrichtung von vier Männern, die in Gaza zum Tode verurteilt wurden, sagte der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung Markus Löning heute (09.08.):
Nachdem im Juni 2013 nach Berichten von Nichtregierungsorganisationen bereits zwei Männer durch den Strang hingerichtet wurden, droht derzeit vier weiteren Männern die Todesstrafe.
Menschenrechtsorganisationen prangern an, dass Geständnisse unter Folter erlangt würden. So auch in obigen Fällen laut amnesty international.
Ich appelliere an die Verantwortlichen in Gaza, die Todesstrafe nicht zu verhängen. Weiter rufe ich dazu auf, bereits verhängte Todestrafen aufzuheben und ein Moratorium für Hinrichtungen zu verfügen.
Die Todesstrafe ist eine grausame Bestrafung, die nicht zu rechtfertigen ist. Wir setzen uns für die weltweite Abschaffung ein.
Hintergrund
Im Gazastreifen, wo die Hamas seit 2007 die de-facto Regierung stellt, wird die Todesstrafe verhängt und vollstreckt. Es sind keine Bemühungen erkennbar, die Vollziehung der Todesstrafe auszusetzen oder abzuschaffen. Im Westjordanland, wo die Palästinensische Behörde die Regierung stellt, gibt es seit 2005 ein Moratorium auf die Todesstrafe.
In Gaza ist in den letzten Jahren ein deutlicher Anstieg der gefällten Todesurteile zu verzeichnen. Seit März 2010 wurden laut dem Palestinian Center for Human Rights 30 Todesurteile verhängt, 14 Hinrichtungen wurden vollstreckt. Vor dem Hintergrund der vorliegenden Zahlen gibt es in Gaza im Verhältnis zur Bevölkerungszahl eine sehr hohe Anzahl an Todesurteilen.
Zurzeit gilt in Gaza das britische Mandatsgesetz Nr. 74 von 1936. Nach diesen Gesetzen kann in Gaza für 15 Straftatbestände die Todesstrafe verhängt werden. Der Katalog der Straftaten, die mit Todesstrafe bedroht sind, ist im internationalen Vergleich sehr umfangreich. Menschenrechtsorganisationen prangern an, dass Geständnisse unter Folter erlangt würden.
Auswärtiges Amt
Werderscher Markt 1
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 5000-2056
Telefax: 03018-17-3402
Mail: presse@diplo.de
URL: http://www.auswaertiges-amt.de
Anlässlich der drohenden Hinrichtung von vier Männern, die in Gaza zum Tode verurteilt wurden, sagte der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung Markus Löning heute (09.08.):
Nachdem im Juni 2013 nach Berichten von Nichtregierungsorganisationen bereits zwei Männer durch den Strang hingerichtet wurden, droht derzeit vier weiteren Männern die Todesstrafe.
Menschenrechtsorganisationen prangern an, dass Geständnisse unter Folter erlangt würden. So auch in obigen Fällen laut amnesty international.
Ich appelliere an die Verantwortlichen in Gaza, die Todesstrafe nicht zu verhängen. Weiter rufe ich dazu auf, bereits verhängte Todestrafen aufzuheben und ein Moratorium für Hinrichtungen zu verfügen.
Die Todesstrafe ist eine grausame Bestrafung, die nicht zu rechtfertigen ist. Wir setzen uns für die weltweite Abschaffung ein.
Hintergrund
Im Gazastreifen, wo die Hamas seit 2007 die de-facto Regierung stellt, wird die Todesstrafe verhängt und vollstreckt. Es sind keine Bemühungen erkennbar, die Vollziehung der Todesstrafe auszusetzen oder abzuschaffen. Im Westjordanland, wo die Palästinensische Behörde die Regierung stellt, gibt es seit 2005 ein Moratorium auf die Todesstrafe.
In Gaza ist in den letzten Jahren ein deutlicher Anstieg der gefällten Todesurteile zu verzeichnen. Seit März 2010 wurden laut dem Palestinian Center for Human Rights 30 Todesurteile verhängt, 14 Hinrichtungen wurden vollstreckt. Vor dem Hintergrund der vorliegenden Zahlen gibt es in Gaza im Verhältnis zur Bevölkerungszahl eine sehr hohe Anzahl an Todesurteilen.
Zurzeit gilt in Gaza das britische Mandatsgesetz Nr. 74 von 1936. Nach diesen Gesetzen kann in Gaza für 15 Straftatbestände die Todesstrafe verhängt werden. Der Katalog der Straftaten, die mit Todesstrafe bedroht sind, ist im internationalen Vergleich sehr umfangreich. Menschenrechtsorganisationen prangern an, dass Geständnisse unter Folter erlangt würden.
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