12.08.2013 12:53 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Wird in einem Testament derjenige als Erbe eingesetzt, der sich bis zum Tod des Erblassers um ihn kümmert, so ist dies unwirksam. Die vage Formulierung lässt offen, wer letztendlich Erbe wird.
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Autor der Pressemeldung "Testament ohne konkrete Benennung einer Person unwirksam" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.