13.08.2013 10:52 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
GRP Rainer LLP
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Bei der Ausübung seiner Tätigkeit darf der Vorstand einer Aktiengesellschaft auch wirtschaftliche Risiken eingehen, ohne dass sich daraus direkt eine Haftung ergibt.
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Herr M Rainer
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Autor der Pressemeldung "Wirtschaftliches Risiko begründet nicht zwangsläufig Haftung des Vorstands" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.