14.08.2013 11:02 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Hilfsgelder für Flutopfer stehen bereit - Aufbauhilfeverordnung vom Kabinett beschlossen
Kurzfassung: Hilfsgelder für Flutopfer stehen bereit - Aufbauhilfeverordnung vom Kabinett beschlossenDas Bundeskabinett hat am 14. August 2013 die Verordnung für den Aufbauhilfefonds nach dem Hochwasser 2013 bes ...
[Bundesministerium der Finanzen (BMF) - 14.08.2013] Hilfsgelder für Flutopfer stehen bereit - Aufbauhilfeverordnung vom Kabinett beschlossen
Das Bundeskabinett hat am 14. August 2013 die Verordnung für den Aufbauhilfefonds nach dem Hochwasser 2013 beschlossen. Bund und Länder lösen ihr Versprechen an die vom Hochwasser geschädigten Bürger ein: Noch im August kann mit der Auszahlung der Hilfen zum Wiederaufbau begonnen werden.
Insgesamt stehen im Aufbauhilfefonds bis zu 8 Milliarden Euro zur Verfügung.
Mit der Verordnung wird die Verteilung der Mittel auf die vom Hochwasser betroffenen Länder geregelt. Bund und Länder haben sich hierzu auf einen vorläufigen Schlüssel entsprechend der bisher von den Ländern gemeldeten Flutschäden geeinigt. Endgültig werden die Mittel erst nach einer genaueren Feststellung der entstandenen Schäden verteilt.
Weniger als zwei Monate nachdem Bund und Länder die Errichtung des Fonds vereinbart haben, ist mit der beschlossenen Verordnung von Seiten des Bundes der letzte Schritt gemacht, um die Mittel für die Aufbauhilfe den geschädigten Bürgern zur Verfügung zu stellen.
Jetzt muss der Bundesrat der Verordnung noch zustimmen. Er wird sich in seiner Sondersitzung am 16. August damit befassen. Die Bundesregierung hat damit alles von ihrer Seite mögliche getan, um eine schnelle Hilfe für die Opfer der Flut zu ermöglichen. Die Abwicklung der Hilfe liegt nunmehr in den Händen der Länder, von denen die Geschädigten die Wiederaufbauhilfe ausgezahlt bekommen. Anträge können bei den dort zuständigen Behörden gestellt werden.
Die Gelder aus dem Fonds können eingesetzt werden, um Hochwasserschäden zu beseitigen, betroffene Privathaushalte und Unternehmen zu entschädigen und die beschädigte Infrastruktur des Bundes, der Länder und der Gemeinden wiederaufzubauen. Dabei können geschädigten Bürgern und Unternehmen bis zu 80 Prozent der entstandenen Schäden ersetzt werden. Versicherungsleistungen sowie andere mit dem Hochwasser zusammenhängende Hilfen Dritter werden berücksichtigt, so dass keine Überkompensation von Schäden erfolgt.
Der Aufbauhilfefonds wird von Bund und Ländern gemeinsam finanziert. Dabei wird der Bund die Kosten für den Wiederaufbau der zerstörten Bundesinfrastruktur in Höhe von circa 1,5 Milliarden Euro alleine tragen. An den weiteren Hilfen beteiligen sich Bund und Länder jeweils zur Hälfte. Der Bund wird den Fonds im Rahmen seines normalen Schuldenmanagements vorfinanzieren. Der dafür notwendige Nachtragshaushalt für 2013 ist bereits am 28. Juni vom Bundestag beschlossen worden. Die Länder werden ihre Hälfte an den Kosten des Aufbaufonds, also Tilgung und Zinsen, über einen Zeitraum von 20 Jahren erbringen.
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Wilhelmstraße 97
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 03018/ 682 - 0
Telefax: 03018/ 682- 32 60
Mail: Presse@bmf.bund.de
URL: http://www.bundesfinanzministerium.de/
Das Bundeskabinett hat am 14. August 2013 die Verordnung für den Aufbauhilfefonds nach dem Hochwasser 2013 beschlossen. Bund und Länder lösen ihr Versprechen an die vom Hochwasser geschädigten Bürger ein: Noch im August kann mit der Auszahlung der Hilfen zum Wiederaufbau begonnen werden.
Insgesamt stehen im Aufbauhilfefonds bis zu 8 Milliarden Euro zur Verfügung.
Mit der Verordnung wird die Verteilung der Mittel auf die vom Hochwasser betroffenen Länder geregelt. Bund und Länder haben sich hierzu auf einen vorläufigen Schlüssel entsprechend der bisher von den Ländern gemeldeten Flutschäden geeinigt. Endgültig werden die Mittel erst nach einer genaueren Feststellung der entstandenen Schäden verteilt.
Weniger als zwei Monate nachdem Bund und Länder die Errichtung des Fonds vereinbart haben, ist mit der beschlossenen Verordnung von Seiten des Bundes der letzte Schritt gemacht, um die Mittel für die Aufbauhilfe den geschädigten Bürgern zur Verfügung zu stellen.
Jetzt muss der Bundesrat der Verordnung noch zustimmen. Er wird sich in seiner Sondersitzung am 16. August damit befassen. Die Bundesregierung hat damit alles von ihrer Seite mögliche getan, um eine schnelle Hilfe für die Opfer der Flut zu ermöglichen. Die Abwicklung der Hilfe liegt nunmehr in den Händen der Länder, von denen die Geschädigten die Wiederaufbauhilfe ausgezahlt bekommen. Anträge können bei den dort zuständigen Behörden gestellt werden.
Die Gelder aus dem Fonds können eingesetzt werden, um Hochwasserschäden zu beseitigen, betroffene Privathaushalte und Unternehmen zu entschädigen und die beschädigte Infrastruktur des Bundes, der Länder und der Gemeinden wiederaufzubauen. Dabei können geschädigten Bürgern und Unternehmen bis zu 80 Prozent der entstandenen Schäden ersetzt werden. Versicherungsleistungen sowie andere mit dem Hochwasser zusammenhängende Hilfen Dritter werden berücksichtigt, so dass keine Überkompensation von Schäden erfolgt.
Der Aufbauhilfefonds wird von Bund und Ländern gemeinsam finanziert. Dabei wird der Bund die Kosten für den Wiederaufbau der zerstörten Bundesinfrastruktur in Höhe von circa 1,5 Milliarden Euro alleine tragen. An den weiteren Hilfen beteiligen sich Bund und Länder jeweils zur Hälfte. Der Bund wird den Fonds im Rahmen seines normalen Schuldenmanagements vorfinanzieren. Der dafür notwendige Nachtragshaushalt für 2013 ist bereits am 28. Juni vom Bundestag beschlossen worden. Die Länder werden ihre Hälfte an den Kosten des Aufbaufonds, also Tilgung und Zinsen, über einen Zeitraum von 20 Jahren erbringen.
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, 10117 Berlin, Deutschland
Tel.: 03018/ 682 - 0; http://www.bundesfinanzministerium.de/
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