14.08.2013 12:14 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Schließen die Ehepartner keinen Ehevertrag ab oder wählen sie keinen besonderen Güterstand, so liegt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft vor.
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Autor der Pressemeldung "Der Zugewinnausgleich als gesetzlicher Güterstand im Familienrecht" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.