Kabinett beschließt Maßnahmen für einen besseren Schutz der Privatsphäre

Kurzfassung: Kabinett beschließt Maßnahmen für einen besseren Schutz der Privatsphäre"Deutschland ist ein Land der Freiheit". Unter dieser Überschrift hat Bundeskanzlerin Angela Merkel am 19. Juli 2013 ihr Ac ...
[Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) - 14.08.2013] Kabinett beschließt Maßnahmen für einen besseren Schutz der Privatsphäre

"Deutschland ist ein Land der Freiheit". Unter dieser Überschrift hat Bundeskanzlerin Angela Merkel am 19. Juli 2013 ihr Acht-Punkte-Programm für einen besseren Schutz der Privatsphäre vorgestellt. Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung die daraufhin von den jeweils zuständigen Ressorts eingeleiteten Maßnahmen diskutiert und den von Bundesminister des Innern Dr. Hans-Peter Friedrich und Bundesminister für Wirtschaft und Technologie Dr. Philipp Rösler vorgelegten ersten Fortschrittsbericht zur Umsetzung des Acht-Punkte-Programms (PDF: 53 KB) beschlossen.
Hierzu erklärt Bundesminister Dr. Friedrich: "Aufgrund der aktuellen Ereignisse und Berichterstattung stellen die Bürgerinnen und Bürger berechtigte Fragen zum Schutz ihrer Privatsphäre. Wir nehmen diese Fragen sehr ernst und tun alles, um Antworten zu geben und einen noch besseren Schutz der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten."
Bundesminister Dr. Rösler: "Auch in der Digitalisierung müssen wir uns als wettbewerbsfähige Industrienation zum Systemführer im IKT-Bereich entwickeln. Wir brauchen eine starke europäische IT-Industrie, die Alternativangebote machen kann. Eine IKT-Strategie, die Spitzenforschung, Entwicklung von digitalen Technologien und optimale Wachstumsbedingungen für Industrieunternehmen und innovative Startups im europäischen Rahmen ermöglicht, ist deshalb notwendig. Dabei darf natürlich auch das Thema IT-Sicherheit nicht fehlen."
Als ein erstes konkretes Ergebnis konnte bereits die Aufhebung von Verwaltungsvereinbarungen mit den USA, Großbritannien und Frankreich erzielt werden. Diese hatten das Prozedere für den Fall geregelt, dass ausländische Behörden im Interesse der Sicherheit ihrer in Deutschland stationierten Streitkräfte einen Eingriff in das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis über ein entsprechendes Ersuchen an das Bundesamt für Verfassungsschutz oder den Bundesnachrichtendienst für erforderlich hielten.
Um die laufenden Verhandlungen zur EU-Datenschutzgrundverordnung weiter voranzubringen, hat der Bundesinnenminister Dr. Friedrich einen Vorschlag für eine Regelung zur Datenweitergabe in Form einer Melde- und Genehmigungspflicht von Unternehmen, die Daten an Behörden in Drittstaaten übermitteln, nach Brüssel übersandt. Der Regelungsvorschlag sieht vor, dass Datenübermittlungen an Drittstaaten künftig entweder den strengen Verfahren der Rechts- und Amtshilfe unterliegen oder den Datenschutzaufsichtsbehörden gemeldet und von diesen vorab genehmigt werden müssen.
Um die Digitalisierung in Europa voranzubringen, wird die Bundesregierung Eckpunkte für eine ambitionierte nationale und europäische IKT-Strategie erarbeiten und in die Diskussion auf europäischer Ebene einbringen. Bundeswirtschaftsminister Dr. Rösler hat hierzu bereits intensive Gespräche mit Wirtschaft und Forschungsinstituten geführt und Kontakt mit der EU-Kommission aufgenommen. Handlungsschwerpunkt werden Lösungen für sicheres Cloud-Computing und eine bessere Kooperation der jungen digitalen Wirtschaft mit der etablierten Industrie sein. Erste Ergebnisse werden auf dem Nationalen IT-Gipfel der Bundesregierung am 10. Dezember 2013 in Hamburg vorgestellt.
Für den 9. September 2013 hat die Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik, Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe, Vertreter aus Politik, Verbänden, Ländern, Wissenschaft sowie IT- und Anwenderunternehmen zu einem Runden Tisch eingeladen. Thema dort wird insbesondere der stärkere Einsatz von IKT-Sicherheitsprodukten von vertrauenswürdigen Herstellern sein. Die Ergebnisse dieser Auftaktveranstaltung des Runden Tisches werden der Politik wichtige Impulse für die kommende Wahlperiode liefern und außerdem in den Nationalen Cyber-Sicherheitsrat eingebracht werden, der ebenfalls unter dem Vorsitz der Bundesbeauftragten tagt.

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