SPD-Bundestagsfraktion legt Eckpunkte fuer ein Entgeltgleichheitsgesetz vor

  • Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 24.03.2011
Pressemitteilung vom: 24.03.2011 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin

Kurzfassung: Anlaesslich der Verabschiedung von Eckpunkten fuer ein Entgeltgleichheitsgesetz durch die SPD-Bundestagsfraktion und des morgigen Equal-Pay-Days erklaeren die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Dagmar Ziegler, die ...

[SPD-Bundestagsfraktion - 24.03.2011] SPD-Bundestagsfraktion legt Eckpunkte fuer ein Entgeltgleichheitsgesetz vor


Anlaesslich der Verabschiedung von Eckpunkten fuer ein Entgeltgleichheitsgesetz durch die SPD-Bundestagsfraktion und des morgigen Equal-Pay-Days erklaeren die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Dagmar Ziegler, die frauenpolitische Sprecherin Caren Marks, sowie die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Gleichstellungspolitik Christel Humme:

Mit ungleicher Bezahlung von Frauen und Maennern muss endlich Schluss sein. Deshalb hat die SPD-Bundestagsfraktion Eckpunkte fuer ein Gesetz zur Durchsetzung von Entgeltgleichheit beschlossen. Damit sind wir die erste politische Kraft, die ein ueberzeugendes und umsetzbares Konzept zur Herstellung von Lohngleichheit in Deutschland vorlegt.

Bisher muss gleiches Entgelt in der Praxis von jeder einzelnen Frau selbst durchgefochten werden. Dieser Ansatz ist gescheitert. Deshalb wollen wir die Durchsetzung von Entgeltgleichheit zur unternehmerischen und gesellschaftlichen Pflichtaufgabe machen.

Unser Vorschlag fuer ein Gesetz sieht verbindliche Verfahren vor. Dabei folgen wir der Philosophie: Soviel Verantwortung fuer die betrieblichen Akteure wie noetig, so wenig Staat wie moeglich.

1. Transparenz herstellen

Zuerst verpflichten wir die Unternehmen zur Erstellung von Entgeltberichten. Das schafft die notwendige Transparenz ueber die betriebliche Bezahlung. Die Antidiskriminierungsstelle prueft diese Berichte auf Diskriminierung.

2. Entgeltgleichheit beseitigen

Im Fall von Verdachtsmomenten muss eine zweite, detaillierte Pruefung sie bestaetigen oder ausraeumen. Diese Pruefung koennen die Tarifvertragsparteien, Betriebs- oder Personalraete und Antidiskriminierungsverbaende vornehmen.

Wird Entgeltdiskriminierung festgestellt, wird ein verbindlicher Prozess zu ihrer Beseitigung in Gang gesetzt. Zunaechst sollen die Arbeitgeber beziehungsweise die Tarifvertragsparteien dazu verpflichtet werden, selbst, unter Beteiligung von Arbeitnehmervertreter/innen, fuer diskriminierungsfreie Entgeltsysteme zu sorgen.

3. Bei Verweigerung Entgeltgleichheit durchsetzen

Bleiben die Unternehmen untaetig, zwingen wir sie zur Beseitigung der Entgeltdiskriminierung. Dafuer statten wir unser Gesetz mit verbindlichen Pflichten, Fristen und Sanktionen aus.
Ausserdem weisen wir zivilgesellschaftlichen Akteuren wie den Tarifvertragsparteien, Betriebs- und Personalraeten, Beschaeftigten und auch Antidiskriminierungsverbaenden starke
Kontroll- und Einwirkungsrechte zu.

Wer Entgeltungleichheit wirklich ueberwinden will, kann jetzt auf ein umsetzbares und umfassendes Konzept zurueckgreifen. Denn
62 Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes wird es hoechste Zeit fuer starke gesetzliche Regelungen, die der Gleichstellung der Geschlechter auch in der Bezahlung endlich zum Durchbruch verhelfen.

Anlage: Beschluss der SPD-Bundestagsfraktion von Eckpunkten fuer ein Entgeltgleichheitsgesetz

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