16.08.2013 11:13 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Die Frage, ob jemand Urheber eines Filmes ist, wird nach dem Urhebergesetz (UrhG) und im Rahmen dessen anhand des allgemeinen Schöpfungsgrundsatzes beantwortet.
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Herr M Rainer
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Die Pressemeldung "Die Filmurheberschaft als ein besonderer Fall des Urheberrechts" unterliegt dem Urheberrecht.
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Autor der Pressemeldung "Die Filmurheberschaft als ein besonderer Fall des Urheberrechts" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.