16.08.2013 11:16 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Steuersündern können sehr schwere Zeiten bevorstehen
Steuersündern können sehr schwere Zeiten bevorstehenKurzfassung: Die Rechtsprechung zur Steuerhinterziehung soll vom Bundesgerichtshof (BGH) nun verschärft worden sein. Dies soll insbesondere Steuersünder betreffen, welche Millionenbeträge nicht versteuert haben.
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 16.08.2013] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Diesbezügliche Verschärfungen sollen wohl aus einem BGH-Urteil vom 07.02.2012 (Az.:1 StR 525/11) hervorgehen. Damit soll der BGH wohl ein Urteil eines Landgerichts wegen Rechtsfehler bei der Strafbemessung aufgehoben haben.
In dem konkreten Fall soll ein Beschuldigter angeblich Steuern in einem Millionenbetrag hinterzogen haben. Dennoch soll das Landgericht diesen in der Folge zu einer Bewährungsstrafe verurteilt haben. Dabei hatte der BGH zuvor bereits in einem Grundsatzurteil ausgesprochen, dass bei einer Hinterziehung von Steuern in Millionenhöhe keine Bewährungsstrafe mehr in Betracht kommen könne. Eine Bewährungsstrafe könne nur in Fällen verhängt werden, in denen besondere Milderungsgründe einschlägig wären.
Das Landgericht sei im Rahmen des konkreten Falles zu dem Ergebnis gekommen, dass ein besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung vorliege. Die Richter des BGH waren der Auffassung, dass die Strafbemessung des Landgerichts in Anbetracht der Umstände durchgreifende Mängel aufweise. Der BGH soll ferner an seiner bisherigen Rechtsprechung festhalten. Demnach sei eine Bewährungsstrafe bei einer Steuerhinterziehung in einem derartigen Ausmaß nur möglich, wenn gewichtige Milderungsgründe zugunsten des Beschuldigten vorliegen.
Der BGH verneinte das Vorliegen solcher Milderungsgründe und verwies die Sache zurück an das Landgericht zur erneuten Entscheidung.
Betroffenen ist indes anzuraten, einen im Wirtschaftsstrafrecht und im Steuerstrafrecht tätigen Rechtsanwalt aufzusuchen. Verwicklungen in Wirtschaftsstrafverfahren und Wirtschaftsstraftaten entstehen häufiger und schneller, als man gemeinhin annimmt. Als Beschuldigter in einem Wirtschaftsstrafverfahren sehen sich Betroffene hochqualifizierten Schwerpunktstaatsanwaltschaften und Wirtschaftsstrafkammern gegenüber, die Ihre Verteidigung durch einen entsprechend ausgebildeten Rechtsanwalt unentbehrlich machen.
Ein Rechtsanwalt kann dabei als zuverlässige und qualifizierte Begleitung dienen. Dieser kann neben der Strafverteidigung zugleich strafrechtliche Gutachten erstellen oder hinsichtlich strafrechtlicher Compliance Themen beraten. Alles im allem kann ein Rechtsanwalt das hochkomplexe Strafverfahren in verständlicher Form vorbereiten, sodass im Hinblick auf das folgende Strafverfahren alle Chancen offen stehen.
http://www.grprainer.com/Wirtschaftsstrafrecht.html
In dem konkreten Fall soll ein Beschuldigter angeblich Steuern in einem Millionenbetrag hinterzogen haben. Dennoch soll das Landgericht diesen in der Folge zu einer Bewährungsstrafe verurteilt haben. Dabei hatte der BGH zuvor bereits in einem Grundsatzurteil ausgesprochen, dass bei einer Hinterziehung von Steuern in Millionenhöhe keine Bewährungsstrafe mehr in Betracht kommen könne. Eine Bewährungsstrafe könne nur in Fällen verhängt werden, in denen besondere Milderungsgründe einschlägig wären.
Das Landgericht sei im Rahmen des konkreten Falles zu dem Ergebnis gekommen, dass ein besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung vorliege. Die Richter des BGH waren der Auffassung, dass die Strafbemessung des Landgerichts in Anbetracht der Umstände durchgreifende Mängel aufweise. Der BGH soll ferner an seiner bisherigen Rechtsprechung festhalten. Demnach sei eine Bewährungsstrafe bei einer Steuerhinterziehung in einem derartigen Ausmaß nur möglich, wenn gewichtige Milderungsgründe zugunsten des Beschuldigten vorliegen.
Der BGH verneinte das Vorliegen solcher Milderungsgründe und verwies die Sache zurück an das Landgericht zur erneuten Entscheidung.
Betroffenen ist indes anzuraten, einen im Wirtschaftsstrafrecht und im Steuerstrafrecht tätigen Rechtsanwalt aufzusuchen. Verwicklungen in Wirtschaftsstrafverfahren und Wirtschaftsstraftaten entstehen häufiger und schneller, als man gemeinhin annimmt. Als Beschuldigter in einem Wirtschaftsstrafverfahren sehen sich Betroffene hochqualifizierten Schwerpunktstaatsanwaltschaften und Wirtschaftsstrafkammern gegenüber, die Ihre Verteidigung durch einen entsprechend ausgebildeten Rechtsanwalt unentbehrlich machen.
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Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
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