16.08.2013 14:08 Uhr in Gesellschaft & Familie von Auswärtiges Amt
Menschenrechtsbeauftragter Löning kritisiert Urteil gegen Liu Xiaobos Schwager Liu Hui
Kurzfassung: Menschenrechtsbeauftragter Löning kritisiert Urteil gegen Liu Xiaobos Schwager Liu HuiDer Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning, erklärte heute (16.08.) in Berlin:Die Bestät ...
[Auswärtiges Amt - 16.08.2013] Menschenrechtsbeauftragter Löning kritisiert Urteil gegen Liu Xiaobos Schwager Liu Hui
Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning, erklärte heute (16.08.) in Berlin:
Die Bestätigung der Verurteilung von Liu Hui, des Schwagers von Friedensnobelpreisträger Liu Xiaobo, zu elf Jahren Haft und zusätzlichen zwei Jahren politischer Bewährung stellt die Rechtsstaatlichkeit in China leider erneut ernsthaft in Frage. Das Vorgehen gegen die Familie von Liu Xiaobo ist nichts anderes als politische Sippenhaft. Die Verurteilung ist vollkommen inakzeptabel. Es ist bezeichnend, dass eine Prozessbeobachtung durch westliche Botschaften wieder nicht zugelassen wurde.
Ich fordere die chinesischen Behörden auf, Liu Hui unverzüglich frei zu lassen. Ich erwarte auch die Freilassung von Friedensnobelpreisträger Lui Xiaobo und die Aufhebung des ungesetzlichen Hausarrests seiner Frau Liu Xia.
Hintergrund:
In einem Vorort von Peking wurde am heutigen Freitag, 16. August, das erstinstanzliche Urteil gegen Liu Hui, den Schwager des weiterhin inhaftierten Friedensnobelpreisträgers Liu Xiaobo, bestätigt. Liu war am 9. Juni 2013 zu elf Jahren Haft und weiteren zwei Jahren politischer Bewährung verurteilt worden - exakt das gleiche Strafmaß wie bei seinem Schwager Liu Xiaobo.
Eine Revision gegen das aktuelle zweitinstanzliche Urteil ist nicht möglich. Liu Xia, Ehefrau von Liu Xiaobo und Schwester von Liu Hui, die seit 2010 unter Hausarrest steht, konnte aus gesundheitlichen Gründen nicht am heutigen Berufungsprozess teilnehmen.
Vertreter der Botschaften von Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Niederlande, Österreich, Schweden, Norwegen, Schweiz, USA und Kanada sowie der EU-Delegation bemühten sich ein weiteres Mal vergeblich, als Beobachter am Prozess teilzunehmen, warteten jedoch als Geste der Unterstützung vor dem Gerichtsgebäude.
Auswärtiges Amt
Werderscher Markt 1
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 5000-2056
Telefax: 03018-17-3402
Mail: presse@diplo.de
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Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning, erklärte heute (16.08.) in Berlin:
Die Bestätigung der Verurteilung von Liu Hui, des Schwagers von Friedensnobelpreisträger Liu Xiaobo, zu elf Jahren Haft und zusätzlichen zwei Jahren politischer Bewährung stellt die Rechtsstaatlichkeit in China leider erneut ernsthaft in Frage. Das Vorgehen gegen die Familie von Liu Xiaobo ist nichts anderes als politische Sippenhaft. Die Verurteilung ist vollkommen inakzeptabel. Es ist bezeichnend, dass eine Prozessbeobachtung durch westliche Botschaften wieder nicht zugelassen wurde.
Ich fordere die chinesischen Behörden auf, Liu Hui unverzüglich frei zu lassen. Ich erwarte auch die Freilassung von Friedensnobelpreisträger Lui Xiaobo und die Aufhebung des ungesetzlichen Hausarrests seiner Frau Liu Xia.
Hintergrund:
In einem Vorort von Peking wurde am heutigen Freitag, 16. August, das erstinstanzliche Urteil gegen Liu Hui, den Schwager des weiterhin inhaftierten Friedensnobelpreisträgers Liu Xiaobo, bestätigt. Liu war am 9. Juni 2013 zu elf Jahren Haft und weiteren zwei Jahren politischer Bewährung verurteilt worden - exakt das gleiche Strafmaß wie bei seinem Schwager Liu Xiaobo.
Eine Revision gegen das aktuelle zweitinstanzliche Urteil ist nicht möglich. Liu Xia, Ehefrau von Liu Xiaobo und Schwester von Liu Hui, die seit 2010 unter Hausarrest steht, konnte aus gesundheitlichen Gründen nicht am heutigen Berufungsprozess teilnehmen.
Vertreter der Botschaften von Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Niederlande, Österreich, Schweden, Norwegen, Schweiz, USA und Kanada sowie der EU-Delegation bemühten sich ein weiteres Mal vergeblich, als Beobachter am Prozess teilzunehmen, warteten jedoch als Geste der Unterstützung vor dem Gerichtsgebäude.
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