Ciper & Coll., die Anwälte für Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler, bundesweit, informieren (16.08.2013):
Fehllagerung nach supra- und transkondylärer Ellenbogenfraktur, LG Magdeburg, Az. 9 O 828/11 -191-Kurzfassung: Die zwischenzeitlich verstorbene Ehefrau des Klägers war im Oktober 2010 aus dem Bett gefallen und hatte sich dabei eine Ellenbogenfraktur zugezogen. Im Krankenhaus der Beklagten wurde die Fraktur operativ behandelt, die Lagerung des Armes postoperativ war jedoch zu bemängeln. Eine Folgeoperation wurde erforderlich, die zu weiteren Schmerzen und psychischen Folgeschäden führte.
[Ciper & Coll. - 16.08.2013] Landgericht Magedeburg - Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Fehllagerung nach supra- und transkondylärer Ellenbogenfraktur, LG Magdeburg, Az. 9 O 828/11 -191-
Chronologie:
Die zwischenzeitlich verstorbene Ehefrau des Klägers war im Oktober 2010 aus dem Bett gefallen und hatte sich dabei eine Ellenbogenfraktur zugezogen. Im Krankenhaus der Beklagten wurde die Fraktur operativ behandelt, die Lagerung des Armes postoperativ war jedoch zu bemängeln. Eine Folgeoperation wurde erforderlich, die zu weiteren Schmerzen und psychischen Folgeschäden führte.
Verfahren:
Das Landgericht Magdeburg hat den Vorfall fachmedizinisch würdigen lassen. Da eine eindeutige Klärung nicht möglich war, regte das Gericht an, dass sich die Parteien gütlich einigen sollten. Darauf liessen sich beide ein. Den Streitwert des Verfahrens legte das Gericht im deutlich sechsstelligen Eurobereich fest.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
In manchen Arzthaftungsprozessen lässt sich nicht genau eruieren, wie das Geschehene passieren konnte, ob und in welchem Maße der eingetretene Schaden durch ärztliches Versagen herbeigeführt wurde und wie die gesundheitliche Entwicklung normalerweise verlaufen wäre. In solchen Fällen bietet sich eine vergleichsweise Klärung an, so wie im vorliegenden Fall, meint der sachbearbeitende Rechtsanwalt Tobias Kiwitt.
Fehllagerung nach supra- und transkondylärer Ellenbogenfraktur, LG Magdeburg, Az. 9 O 828/11 -191-
Chronologie:
Die zwischenzeitlich verstorbene Ehefrau des Klägers war im Oktober 2010 aus dem Bett gefallen und hatte sich dabei eine Ellenbogenfraktur zugezogen. Im Krankenhaus der Beklagten wurde die Fraktur operativ behandelt, die Lagerung des Armes postoperativ war jedoch zu bemängeln. Eine Folgeoperation wurde erforderlich, die zu weiteren Schmerzen und psychischen Folgeschäden führte.
Verfahren:
Das Landgericht Magdeburg hat den Vorfall fachmedizinisch würdigen lassen. Da eine eindeutige Klärung nicht möglich war, regte das Gericht an, dass sich die Parteien gütlich einigen sollten. Darauf liessen sich beide ein. Den Streitwert des Verfahrens legte das Gericht im deutlich sechsstelligen Eurobereich fest.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
In manchen Arzthaftungsprozessen lässt sich nicht genau eruieren, wie das Geschehene passieren konnte, ob und in welchem Maße der eingetretene Schaden durch ärztliches Versagen herbeigeführt wurde und wie die gesundheitliche Entwicklung normalerweise verlaufen wäre. In solchen Fällen bietet sich eine vergleichsweise Klärung an, so wie im vorliegenden Fall, meint der sachbearbeitende Rechtsanwalt Tobias Kiwitt.
Weitere Informationen
Ciper & Coll., Herr Dirk Ciper
schwanenmarkt 14, 40213 Düsseldorf, Deutschland
Tel.: 0211 556207; http://www.ciper.de
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