16.08.2013 15:27 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Grüne Fraktion Landtag Brandenburg
Waldwegebau muss Naturschutzbelangen und Forstwirtschaft gerecht werden
Kurzfassung: Waldwegebau muss Naturschutzbelangen und Forstwirtschaft gerecht werdenDer umweltpolitische Sprecher der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag MICHAEL JUNGCLAUS hat eine zügig ...
[Grüne Fraktion Landtag Brandenburg - 16.08.2013] Waldwegebau muss Naturschutzbelangen und Forstwirtschaft gerecht werden
Der umweltpolitische Sprecher der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag MICHAEL JUNGCLAUS hat eine zügige Überarbeitung der Betriebsanweisung "Waldwegebaumaßnahmen im Landeswald" gefordert. "Es bedarf unmissverständlicher Vorgaben zum Verhältnis zwischen Waldwegebau und Naturschutz, um die derzeit uneinheitliche Praxis zu beenden. Das Ziel der Betriebsanweisung, die Zusammenarbeit zwischen dem Landesforstbetrieb und den unteren Naturschutzbehörden zu verbessern, wurde offensichtlich verfehlt. Manche Waldwegeinstandsetzungsmaßnahmen wurden nicht bei den Unteren Naturschutzbehörden angezeigt, obwohl die Betriebsanweisung dies bereits vorsehe. Wo keine Anzeige stattfindet, da ist auch keine Prüfung auf Vereinbarkeit mit dem Naturschutzrecht zu erwarten", sagte MICHAEL JUNGCLAUS heute im Anschluss an einen Vor-Ort-Termin in Potsdam mit dem NABU-Landesvorsitzenden Friedhelm Schmitz-Jersch und Vertretern des Vereins zum Schutz des Briesetals.
Beim Ausbau der Waldwege werden die Anforderungen der europäisch festgesetzten FFH-Gebiete, des Artenschutzrechts und der Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz häufig missachtet, wie eine rechtsgutachterliche Stellungnahme des NABU ergab. "Die Vorgaben des Naturschutzrechts müssen in jedem Fall eingehalten werden, dafür müssen das Umweltministerium und die Unteren Naturschutzbehörden sorgen, hier gibt es ein offensichtliches Vollzugsdefizit", sagte MICHAEL JUNGCLAUS.
Bei der Vor-Ort Besichtigung machte sich der Abgeordnete ein Bild vom Waldwegeausbau. Dass der vom Landesforst als Instandsetzung bezeichnete Ausbau der Waldwege auch der Waldbrandbekämpfung dient, halte er für ein vorgeschobenes Argument, sagte MICHAEL JUNGCLAUS.
"Der Ausbau der Waldwege zielt eindeutig auf die ganzjährige Befahrbarkeit für den Schwerlastverkehr ab und ist somit primär auf die Holzabfuhr ausgerichtet. Die Wirtschaftlichkeit dieser Ausbaumaßnahmen ist höchst fragwürdig, denn sie kosten jährlich bis zu 6,5 Millionen Euro. Der geplante Umfang des Waldwegeausbaus gehört ebenfalls auf den Prüfstand, insbesondere, wenn er in Form eines derart rabiaten Schotterwegebaus erfolgt, wie hier in Briesetal. Von einer nachhaltigen Forstwirtschaft, die auch die Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes auf Dauer gewährleisten soll, habe ich eine andere Vorstellung", sagte MICHAEL JUNGCLAUS.
Der Landesforstbetrieb Brandenburg betreibt einen massiven Ausbau der Waldwege. Dabei wird der vorhandene Boden auf einer Breite von mindestens 3,50 Metern abgetragen, mit Seitenstreifen von je 50 Zentimetern versehen und mit einer bis zu 60 Zentimeter hohen Schicht aus Schotter oder Recyclingmaterial ausgebaut. Grundlage des forcierten Waldwegebaus ist die Betriebsanweisung "Waldwegebaumaßnahmen im Landeswald" des Landesbetriebes Forst vom Februar 2012. Das Netz von 4.000 Kilometern Hauptwegen im Landeswald, die zugleich Wanderwege sind, soll vollständig für eine ganzjährige Befahrbarkeit mit Schwerlastfahrzeugen für die Holzabfuhr bis zu 44 Tonnen ausgebaut werden.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Fraktion im Brandenburger Landtag
Am Havelblick 8, 14473 Potsdam
Tobias Arbinger
Pressesprecher
Tel.: 0331 9661706
Fax.: 0331 9661702
tobias.arbinger@gruene-fraktion.brandenburg.de
www.gruene-fraktion.brandenburg.de
Der umweltpolitische Sprecher der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag MICHAEL JUNGCLAUS hat eine zügige Überarbeitung der Betriebsanweisung "Waldwegebaumaßnahmen im Landeswald" gefordert. "Es bedarf unmissverständlicher Vorgaben zum Verhältnis zwischen Waldwegebau und Naturschutz, um die derzeit uneinheitliche Praxis zu beenden. Das Ziel der Betriebsanweisung, die Zusammenarbeit zwischen dem Landesforstbetrieb und den unteren Naturschutzbehörden zu verbessern, wurde offensichtlich verfehlt. Manche Waldwegeinstandsetzungsmaßnahmen wurden nicht bei den Unteren Naturschutzbehörden angezeigt, obwohl die Betriebsanweisung dies bereits vorsehe. Wo keine Anzeige stattfindet, da ist auch keine Prüfung auf Vereinbarkeit mit dem Naturschutzrecht zu erwarten", sagte MICHAEL JUNGCLAUS heute im Anschluss an einen Vor-Ort-Termin in Potsdam mit dem NABU-Landesvorsitzenden Friedhelm Schmitz-Jersch und Vertretern des Vereins zum Schutz des Briesetals.
Beim Ausbau der Waldwege werden die Anforderungen der europäisch festgesetzten FFH-Gebiete, des Artenschutzrechts und der Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz häufig missachtet, wie eine rechtsgutachterliche Stellungnahme des NABU ergab. "Die Vorgaben des Naturschutzrechts müssen in jedem Fall eingehalten werden, dafür müssen das Umweltministerium und die Unteren Naturschutzbehörden sorgen, hier gibt es ein offensichtliches Vollzugsdefizit", sagte MICHAEL JUNGCLAUS.
Bei der Vor-Ort Besichtigung machte sich der Abgeordnete ein Bild vom Waldwegeausbau. Dass der vom Landesforst als Instandsetzung bezeichnete Ausbau der Waldwege auch der Waldbrandbekämpfung dient, halte er für ein vorgeschobenes Argument, sagte MICHAEL JUNGCLAUS.
"Der Ausbau der Waldwege zielt eindeutig auf die ganzjährige Befahrbarkeit für den Schwerlastverkehr ab und ist somit primär auf die Holzabfuhr ausgerichtet. Die Wirtschaftlichkeit dieser Ausbaumaßnahmen ist höchst fragwürdig, denn sie kosten jährlich bis zu 6,5 Millionen Euro. Der geplante Umfang des Waldwegeausbaus gehört ebenfalls auf den Prüfstand, insbesondere, wenn er in Form eines derart rabiaten Schotterwegebaus erfolgt, wie hier in Briesetal. Von einer nachhaltigen Forstwirtschaft, die auch die Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes auf Dauer gewährleisten soll, habe ich eine andere Vorstellung", sagte MICHAEL JUNGCLAUS.
Der Landesforstbetrieb Brandenburg betreibt einen massiven Ausbau der Waldwege. Dabei wird der vorhandene Boden auf einer Breite von mindestens 3,50 Metern abgetragen, mit Seitenstreifen von je 50 Zentimetern versehen und mit einer bis zu 60 Zentimeter hohen Schicht aus Schotter oder Recyclingmaterial ausgebaut. Grundlage des forcierten Waldwegebaus ist die Betriebsanweisung "Waldwegebaumaßnahmen im Landeswald" des Landesbetriebes Forst vom Februar 2012. Das Netz von 4.000 Kilometern Hauptwegen im Landeswald, die zugleich Wanderwege sind, soll vollständig für eine ganzjährige Befahrbarkeit mit Schwerlastfahrzeugen für die Holzabfuhr bis zu 44 Tonnen ausgebaut werden.
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