Bessere Regeln für Winzer und Verbraucher

Kurzfassung: Bessere Regeln für Winzer und VerbraucherDas Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat einen Vorschlag zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften auf den Weg gebrach ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 16.08.2013] Bessere Regeln für Winzer und Verbraucher

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat einen Vorschlag zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften auf den Weg gebracht. Damit werden die bestehenden Verordnungen an die letzte Änderung des Weingesetzes angepasst und bessere Regeln für Winzer und Verbraucher verankert.
Eine zentrale Änderung betrifft den Hektarhöchstertrag. Künftig bemisst sich nach einem entsprechenden Antrag bei Rebsorten wie dem Riesling, die beim Auspressen weniger ergiebig sind, die mögliche Liefermenge nicht mehr pauschal am Gewicht der angelieferten Trauben, sondern an der tatsächlich ausgepressten Menge Most. "Da aus einem Kilogramm Rieslingtrauben weniger Most gepresst werden kann als aus anderen Trauben, wurden Weinbaubetriebe, die hauptsächlich Riesling erzeugen, durch die pauschale Umrechnung bislang benachteiligt. Mit der neuen Verordnung sorgen wir für mehr Gerechtigkeit", sagte Peter Bleser, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundeslandwirtschaftsministerin. Bleser lobte die konstruktive Zusammenarbeit mit den Ländern, die es möglich macht, dass der Bundesrat dem Verordnungsentwurf bereits im Oktober zustimmen kann. "Wenn der Bundesrat zustimmt, spüren die Winzer die Verbesserung schon bei der diesjährigen Weinlese. Durch eine entsprechende Übergangsvorschrift wird sichergestellt, dass diese Regelung auch schon für Erzeugnisse des Erntejahres 2013 gilt", sagte Bleser.
Auch können zukünftig alle Bundesländer Auszeichnungen für Weinerzeugnisse anerkennen. Bei Perlweinen soll künftig analog zu Schaumweinen auch die Rebsorte angegeben werden dürfen. Zudem ist vorgesehen, dass die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) für Anträge zur Änderung der Produktspezifikationen für geschützte Herkunftsbezeichnungen zuständig sein wird. Dies erhöht die Transparenz. Bleser: "Der vorgelegte Verordnungsentwurf ist im Sinne der Weinwirtschaft und der Verbraucher."

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Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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