16.08.2013 21:55 Uhr in Handel & Dienstleistungen von Dipl.-Sachverständiger für Immobilienbewertung, Dipl.-Volkswirt, Wirtschaftsingenieur
BVS Bauträger-, Verwaltungs- & Sanierungsgesellschaft mbH für fachgerechte Bewertung von Immobilien
Sachverständiger für fachkompetente Grundstücksbewertung Hattingen und westl RuhrgebietKurzfassung: Das Unternehmen BVS Bauträger-, Verwaltungs- & Sanierungsgesellschaft mbH, geführt und vertreten durch Dipl. Volkswirt Dr. Friedhelm Fabers, hat sich als Sachverständiger auf die Grundstücksbewertung im westl. Ruhrgebietes qualifiziert und informiert ebenso auch über den Energieausweis. Das Unternehmen wurde im Jahr 1981 in Viersen von der Firma Dr. Fabers, Immobilien RDM, gegründet. Kunden können auf die langjährige Erfahrung des Unternehmens bauen.
[Dipl.-Sachverständiger für Immobilienbewertung, Dipl.-Volkswirt, Wirtschaftsingenieur - 16.08.2013] Das Unternehmen ist als Sachverständiger in Hattingen und im westl. Ruhrgebiet seit Jahren tätig. Dipl.-Volkswirt Dr. Friedhelm Fabers, Wirtschaftsingenieur, ist Dipl.-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke für Mieten und Pachten.
- Hauskäufer aufgepasst!
Die fachgerechte Bewertung von Immobilien ist heute wichtiger denn je!
Bei der gegenwärtigen Wirtschaftslage ist bei Transaktionen von Immobilien die genaue Kenntnis des Verkehrswertes (Marktwertes) nach § 194 BauGB von größter Bedeutung.
Je nach Art des Objektes ist der Wert nach dem Vergleichswert, Sach- oder Ertragswert zu ermitteln. Ein Sachverständiger muss auf dem aktuellen Stand der sich ständig ändernden Bewertungsmethoden sein. Er hat durch persönliche Inaugenscheinnahme, den baulichen Zustand, den evtl. Sanierungsstau, die langfristige Nutzungsmöglichkeit, die erforderlichen Modernisierungen und die Ortslage zu berücksichtigen.
Das Honorar für Immobilienbewertungen richtet sich nach den Gebühren für Immobiliensachverständige.
Bei folgenden Entscheidungen sollte der Sachverständige für Immobilienbewertungen mit einbezogen werden:
- Private Grundstücksgeschäfte
Kauf und Verkauf von Immobilien Schenkung, Erbregelung, Nachlassregelung
Scheidung, Berechnung des Zugewinns
- Gewerbliche Grundstücksgeschäfte
Kauf und Verkauf von Gewerbeimmobilien, Standort und Entwicklungsprognosen
Investitionsüberlegung (Residualverfahren)
- Beleihungswertermittlung
Ermittlung des Beleihungswertes nach BelWertV
- Liquidationswertberechnung
für Freilegung von Grundstücken
- Zwangsversteigerung
Plausibilitätsprüfung des gerichtlichen Gutachtens.
-Überprüfung der Erbschaftssteuer
Nach dem neuen Erbschaftssteuerreformgesetz vom 1. Jan. 2009 ist der einheitliche Wert Grundlage der Besteuerung. Die Finanzämter ermitteln diesen Wert nach dem Bewertungsgesetz vom 24.12.2008. Bei alten Gebäuden ist dieser Wert in vielen Fällen überhöht. Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit eingeräumt, diese Werte durch Sachverständige auf ihre Plausibilität überprüfen zu lassen. Diese Werte sind dann bei der Festsetzung der Steuern zu berücksichtigen.
Durch unsere Gutachten konnte in mehreren Fällen die Steuerschuld erheblich reduziert werden.
Um festzustellen, ob sich ein Einspruch gegen die Wertermittlung des Finanzamtes lohnt, erstellen wir ein preiswertes Kurzgutachten Danach kann über den Auftrag für eine Verkehrswertgutachten zwecks Einspruchs entschieden werden.
- Hauskäufer aufgepasst!
Die fachgerechte Bewertung von Immobilien ist heute wichtiger denn je!
Bei der gegenwärtigen Wirtschaftslage ist bei Transaktionen von Immobilien die genaue Kenntnis des Verkehrswertes (Marktwertes) nach § 194 BauGB von größter Bedeutung.
Je nach Art des Objektes ist der Wert nach dem Vergleichswert, Sach- oder Ertragswert zu ermitteln. Ein Sachverständiger muss auf dem aktuellen Stand der sich ständig ändernden Bewertungsmethoden sein. Er hat durch persönliche Inaugenscheinnahme, den baulichen Zustand, den evtl. Sanierungsstau, die langfristige Nutzungsmöglichkeit, die erforderlichen Modernisierungen und die Ortslage zu berücksichtigen.
Das Honorar für Immobilienbewertungen richtet sich nach den Gebühren für Immobiliensachverständige.
Bei folgenden Entscheidungen sollte der Sachverständige für Immobilienbewertungen mit einbezogen werden:
- Private Grundstücksgeschäfte
Kauf und Verkauf von Immobilien Schenkung, Erbregelung, Nachlassregelung
Scheidung, Berechnung des Zugewinns
- Gewerbliche Grundstücksgeschäfte
Kauf und Verkauf von Gewerbeimmobilien, Standort und Entwicklungsprognosen
Investitionsüberlegung (Residualverfahren)
- Beleihungswertermittlung
Ermittlung des Beleihungswertes nach BelWertV
- Liquidationswertberechnung
für Freilegung von Grundstücken
- Zwangsversteigerung
Plausibilitätsprüfung des gerichtlichen Gutachtens.
-Überprüfung der Erbschaftssteuer
Nach dem neuen Erbschaftssteuerreformgesetz vom 1. Jan. 2009 ist der einheitliche Wert Grundlage der Besteuerung. Die Finanzämter ermitteln diesen Wert nach dem Bewertungsgesetz vom 24.12.2008. Bei alten Gebäuden ist dieser Wert in vielen Fällen überhöht. Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit eingeräumt, diese Werte durch Sachverständige auf ihre Plausibilität überprüfen zu lassen. Diese Werte sind dann bei der Festsetzung der Steuern zu berücksichtigen.
Durch unsere Gutachten konnte in mehreren Fällen die Steuerschuld erheblich reduziert werden.
Um festzustellen, ob sich ein Einspruch gegen die Wertermittlung des Finanzamtes lohnt, erstellen wir ein preiswertes Kurzgutachten Danach kann über den Auftrag für eine Verkehrswertgutachten zwecks Einspruchs entschieden werden.
Weitere Informationen
Dipl.-Sachverständiger für Immobilienbewertung, Dipl.-Volkswirt, Wirtschaftsingenieur, Herr Dr. Friedhelm Fabers
Am Grenzstück 25, 45529 Hattingen, Deutschland
Tel.: 02324/392076; http://www.fabers.de
Am Grenzstück 25, 45529 Hattingen, Deutschland
Tel.: 02324/392076; http://www.fabers.de
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Herr Tobyas Gleue
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Sophienblatt 82-86
24114 Kiel
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Autor der Pressemeldung "BVS Bauträger-, Verwaltungs- & Sanierungsgesellschaft mbH für fachgerechte Bewertung von Immobilien" ist Dipl.-Sachverständiger für Immobilienbewertung, Dipl.-Volkswirt, Wirtschaftsingenieur, vertreten durch Dr. Friedhelm Fabers.