19.08.2013 11:01 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Durch die Inkassozession erhält der Zessionar die Ermächtigung, die ihm abgetretene Forderung als eigene und daher im eigenen Namen geltend zu machen.
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Autor der Pressemeldung "Inkassozession und Einziehungsermächtigung" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.