20.08.2013 10:27 Uhr in Wissenschaft & Forschung und in Wissenschaft & Forschung von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Firma für Einzelkaufmann kann auch ein fiktiver Name sein
Firma für Einzelkaufmann kann auch ein fiktiver Name seinKurzfassung: Unter Umständen kann auch ein fiktiver Name als Firma für einen Einzelkaufmann zulässig sein. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) München mit Beschluss vom 8.11.2012 (Az.: 31 Wx 415/12) entschieden.
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 20.08.2013] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Auch die Verwendung eines fiktiven Namens als Firma für einen Einzelkaufmann soll unter Umständen nicht irreführend sein. Dies soll auch für eine Firma gelten, die aus Initialen bestand, die tatsächlich nicht mit dem bürgerlichen Namen des Firmeninhabers übereinstimmt.
Der Antrag auf Anmeldung der Firma eines Einzelkaufmanns in das Handelsregister soll von dem für die Eintragung der Firma in das Handelsregister zuständigen Amtsgericht (AG) zurückgewiesen worden sein. Die Zurückweisung erfolgte mit der Begründung, dass in der beantragten Firmierung eine verbotene Irreführung vorgelegen haben soll.
Das OLG München soll dem nun mit seinem Beschluss vom 8.11.2012 entgegengetreten sein. Das Registergericht soll die beantragte Eintragung in das Handelsregister vornehmen. Nach der Auffassung des OLG sollen als Firma insbesondere auch Phantasie-, Sach- und Personenfirmen oder Mischformen zulässig sein. Die Verwendung des Namens einer tatsächlich nicht existierenden Person soll deshalb auch nicht zu einer relevanten Irreführung führen. Ausreichend soll es sein, wenn die Personenfirma irgendeinen Familiennamen enthalte. Deshalb soll auch die Verwendung des Namens einer fiktiven Person zulässig sein, wenn diese keinen Bezug zum Unternehmen habe. In der Verwendung liege insbesondere keine Täuschung, da der Rechtsverkehr nicht erwarten könnte, durch den Firmennamen über den bürgerlichen Namen des Inhabers einer Personenfirma informiert zu werden.
Das Handelsrecht als Sonderprivatrecht der Kaufleute beinhaltet Vorschriften über die Rechtsbeziehungen des Kaufmanns zu seinen Geschäftspartnern, sowie über die wettbewerbs- und gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zu anderen Unternehmern. Darüber hinaus ergeben sich aus dem Handelsrecht auch besondere Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten für Kaufleute.
Ein Kaufmann führt unter einer Firma seine Geschäfte, außerdem leistet der Kaufmann unter der Firma seine Unterschrift und kann darunter klagen und verklagt werden. Für die Unternehmensgründung stellt die Wahl der Firma eine strategische Grundsatzentscheidung dar. Deshalb gilt es bereits bei der Wahl der Firma einiges zu beachten.
Ein im Handelsrecht versierter Rechtsanwalt berät umfassend über rechtlichen Fragen zum Handelsrecht. Zum einen klärt dieser über die Rechte und Pflichten als Kaufmann auf, zum anderen unterstützt er Kaufleute dabei deren rechtliche und wirtschaftliche Interessen durchzusetzen.
http://www.grprainer.com/Handelsrecht.html
Der Antrag auf Anmeldung der Firma eines Einzelkaufmanns in das Handelsregister soll von dem für die Eintragung der Firma in das Handelsregister zuständigen Amtsgericht (AG) zurückgewiesen worden sein. Die Zurückweisung erfolgte mit der Begründung, dass in der beantragten Firmierung eine verbotene Irreführung vorgelegen haben soll.
Das OLG München soll dem nun mit seinem Beschluss vom 8.11.2012 entgegengetreten sein. Das Registergericht soll die beantragte Eintragung in das Handelsregister vornehmen. Nach der Auffassung des OLG sollen als Firma insbesondere auch Phantasie-, Sach- und Personenfirmen oder Mischformen zulässig sein. Die Verwendung des Namens einer tatsächlich nicht existierenden Person soll deshalb auch nicht zu einer relevanten Irreführung führen. Ausreichend soll es sein, wenn die Personenfirma irgendeinen Familiennamen enthalte. Deshalb soll auch die Verwendung des Namens einer fiktiven Person zulässig sein, wenn diese keinen Bezug zum Unternehmen habe. In der Verwendung liege insbesondere keine Täuschung, da der Rechtsverkehr nicht erwarten könnte, durch den Firmennamen über den bürgerlichen Namen des Inhabers einer Personenfirma informiert zu werden.
Das Handelsrecht als Sonderprivatrecht der Kaufleute beinhaltet Vorschriften über die Rechtsbeziehungen des Kaufmanns zu seinen Geschäftspartnern, sowie über die wettbewerbs- und gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zu anderen Unternehmern. Darüber hinaus ergeben sich aus dem Handelsrecht auch besondere Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten für Kaufleute.
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Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
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