20.08.2013 13:49 Uhr in Gesellschaft & Familie von Statistisches Bundesamt
Bundestagswahl: Wahlberechtigte erhalten Wahlbenachrichtigung bis zum 1. September 2013
Kurzfassung: Bundestagswahl: Wahlberechtigte erhalten Wahlbenachrichtigung bis zum 1. September 2013Alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten erhalten spätestens bis zum 1. September 2013 von ihre ...
[Statistisches Bundesamt - 20.08.2013] Bundestagswahl: Wahlberechtigte erhalten Wahlbenachrichtigung bis zum 1. September 2013
Alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten erhalten spätestens bis zum 1. September 2013 von ihrer Gemeinde eine Wahlbenachrichtigung. Wie der Bundeswahlleiter weiter mitteilt, sind in das Wählerverzeichnis für die Bundestagswahl 2013 alle Wahlberechtigten eingetragen worden, die am 18. August 2013 - dem 35. Tag vor der Wahl - bei der Meldebehörde ihrer Gemeinde mit Hauptwohnung gemeldet waren. Auf den Wahlbenachrichtigungen ist auch der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten am 22. September 2013 ihre Stimme abgeben können.
Vom 2. bis einschließlich 6. September 2013 halten die Gemeindebehörden ihre Wählerverzeichnisse während der allgemeinen Öffnungszeiten für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereit. Bürgerinnen und Bürger, die bis zum 1. September 2013 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten sich unverzüglich mit dem Wahlamt am Ort ihrer Hauptwohnung in Verbindung setzen, damit eine Nachprüfung erfolgen kann.
Statistisches Bundesamt Destatis
Gustav-Stresemann Ring 11
65189 Wiesbaden
Deutschland
Telefon: +49 611 75 2405
Telefax: +49 611 75 3330
Mail: poststelle@destatis.de
URL: http://www.destatis.de/
Alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten erhalten spätestens bis zum 1. September 2013 von ihrer Gemeinde eine Wahlbenachrichtigung. Wie der Bundeswahlleiter weiter mitteilt, sind in das Wählerverzeichnis für die Bundestagswahl 2013 alle Wahlberechtigten eingetragen worden, die am 18. August 2013 - dem 35. Tag vor der Wahl - bei der Meldebehörde ihrer Gemeinde mit Hauptwohnung gemeldet waren. Auf den Wahlbenachrichtigungen ist auch der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten am 22. September 2013 ihre Stimme abgeben können.
Vom 2. bis einschließlich 6. September 2013 halten die Gemeindebehörden ihre Wählerverzeichnisse während der allgemeinen Öffnungszeiten für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereit. Bürgerinnen und Bürger, die bis zum 1. September 2013 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten sich unverzüglich mit dem Wahlamt am Ort ihrer Hauptwohnung in Verbindung setzen, damit eine Nachprüfung erfolgen kann.
Statistisches Bundesamt Destatis
Gustav-Stresemann Ring 11
65189 Wiesbaden
Deutschland
Telefon: +49 611 75 2405
Telefax: +49 611 75 3330
Mail: poststelle@destatis.de
URL: http://www.destatis.de/
Weitere Informationen
Statistisches Bundesamt,
, 65189 Wiesbaden, Deutschland
Tel.: +49 611 75 2405; http://www.destatis.de/
, 65189 Wiesbaden, Deutschland
Tel.: +49 611 75 2405; http://www.destatis.de/
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
Statistisches Bundesamt
65189 Wiesbaden
Deutschland
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
Statistisches Bundesamt
65189 Wiesbaden
Deutschland
https://www.prmaximus.de/pressefach/statistisches-bundesamt-pressefach.html
Die Pressemeldung "Bundestagswahl: Wahlberechtigte erhalten Wahlbenachrichtigung bis zum 1. September 2013" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "Bundestagswahl: Wahlberechtigte erhalten Wahlbenachrichtigung bis zum 1. September 2013" ist Statistisches Bundesamt, vertreten durch .