Gesetz zur Familienpflegezeit greift zu kurz
- Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 24.03.2011
Pressemitteilung vom: 24.03.2011 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin
Kurzfassung: Zum Beschluss des Kabinetts zur Familienpflegezeit erklaert die stellvertretende gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Hilde Mattheis: Es ist zu begruessen, dass sich die Regierung Gedanken ueber bessere Regelungen fuer ...
[SPD-Bundestagsfraktion - 24.03.2011] Gesetz zur Familienpflegezeit greift zu kurz
Zum Beschluss des Kabinetts zur Familienpflegezeit erklaert die stellvertretende gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Hilde Mattheis:
Es ist zu begruessen, dass sich die Regierung Gedanken ueber bessere Regelungen fuer pflegende Angehoerige macht. Wir muessen pflegende Angehoerige dringend entlasten. Das jetzt erlassene Gesetz zur Familienpflegezeit wird jedoch den Angehoerigen kaum weiterhelfen. Es ist ein zahnloser Tiger.
Zum einen laesst der Gesetzesentwurf einen gesetzlichen Anspruch auf Familienpflegezeit vermissen. Angehoerige koennen ihren Anspruch gegenueber dem Arbeitgeber im Zweifelsfall nicht durchsetzen, sondern muessen auf dessen Kulanz hoffen.
Des Weiteren muessen die Angehoerigen mit einer Versicherung das Ausfallrisiko fuer die Zeit nach der Familienpflege tragen. Die finanzielle Last eines Ausfallrisikos wird einseitig auf die Angehoerigen abgewaelzt.
Um pflegende Angehoerige wirklich zu entlasten, ist es notwendig, eine kurzzeitige bezahlte Freistellung von bis zu zehn Tagen sowie Lohnersatz fuer eine sechsmonatige Pflegezeit mit einem gesetzlichen Anspruch zu versehen. Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Pflegende Angehoerige brauchen deshalb unsere vollste Unterstuetzung.
© 2010 SPD-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Internet: http://www.spdfraktion.de
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Tel.: 030/227-5 22 82
Fax: 030/227-5 68 69
Zum Beschluss des Kabinetts zur Familienpflegezeit erklaert die stellvertretende gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Hilde Mattheis:
Es ist zu begruessen, dass sich die Regierung Gedanken ueber bessere Regelungen fuer pflegende Angehoerige macht. Wir muessen pflegende Angehoerige dringend entlasten. Das jetzt erlassene Gesetz zur Familienpflegezeit wird jedoch den Angehoerigen kaum weiterhelfen. Es ist ein zahnloser Tiger.
Zum einen laesst der Gesetzesentwurf einen gesetzlichen Anspruch auf Familienpflegezeit vermissen. Angehoerige koennen ihren Anspruch gegenueber dem Arbeitgeber im Zweifelsfall nicht durchsetzen, sondern muessen auf dessen Kulanz hoffen.
Des Weiteren muessen die Angehoerigen mit einer Versicherung das Ausfallrisiko fuer die Zeit nach der Familienpflege tragen. Die finanzielle Last eines Ausfallrisikos wird einseitig auf die Angehoerigen abgewaelzt.
Um pflegende Angehoerige wirklich zu entlasten, ist es notwendig, eine kurzzeitige bezahlte Freistellung von bis zu zehn Tagen sowie Lohnersatz fuer eine sechsmonatige Pflegezeit mit einem gesetzlichen Anspruch zu versehen. Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Pflegende Angehoerige brauchen deshalb unsere vollste Unterstuetzung.
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Über SPD-Bundestagsfraktion:
Nach der Bundestagswahl am 18. September 2005 setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion für die 16. Legislaturperiode aus 222 Abgeordneten zusammen.
Alle Abgeordneten, die im September 2005 gewählt wurden und der SPD angehören, bilden die SPD-Bundestagsfraktion.
In der Sitzung vom 21. November 2005 hat die SPD-Bundestagsfraktion Dr. Peter Struck zu ihrem neuen Fraktionsvorsitzenden gewählt. Mit seinem sehr guten Wahlergebnis führt Struck als Nachfolger von Franz Müntefering nun die SPD-Bundestagsfraktion.
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In der Sitzung vom 21. November 2005 hat die SPD-Bundestagsfraktion Dr. Peter Struck zu ihrem neuen Fraktionsvorsitzenden gewählt. Mit seinem sehr guten Wahlergebnis führt Struck als Nachfolger von Franz Müntefering nun die SPD-Bundestagsfraktion.
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