21.08.2013 09:51 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Leidet der Erblasser im Moment der Testamentserrichtung an Demenz, kann dies die Nichtigkeit des Testaments nach sich ziehen.
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Autor der Pressemeldung "Demenzerkrankung des Erblassers kann zu Nichtigkeit des Testaments führen" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.