Einstellung von Ermittlungen kann Bedeutung von U-Ausschuss nicht schmälern

Kurzfassung: Einstellung von Ermittlungen kann Bedeutung von U-Ausschuss nicht schmälernDer Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag AXEL VOGEL hat nach Medienberichten über eine ...
[Grüne Fraktion Landtag Brandenburg - 21.08.2013] Einstellung von Ermittlungen kann Bedeutung von U-Ausschuss nicht schmälern

Der Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag AXEL VOGEL hat nach Medienberichten über eine bevorstehende Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen den früheren BBG-Geschäftsführer Frank Marczinek wegen des Verdachts der Untreue die Bedeutung des Untersuchungsausschusses zur Immobilienaffäre hervorgehoben.
"Beim Krampnitz-Verkauf wie bei weiteren Immobilienverkäufen der BBG muss zwischen der strafrechtlichen Einschätzung der Staatsanwaltschaft und einer politischen Bewertung des unvorteilhaften Agierens der im Landesauftrag handelnden Brandenburgischen Bodengesellschaft (BBG) und des zuständigen Finanzministeriums unterschieden werden. Wenn der dubiose Krampnitz-Deal nun keine strafrechtlichen Folgen für die Beteiligten hat, ist das zur Kenntnis zu nehmen, schmälert jedoch nicht die Bedeutung des Untersuchungsausschusses. Dieser hat seit seiner Einsetzung eine Vielzahl früherer Versäumnisse des Finanzministeriums bei der Aufsicht über die privatisierte BBG zu Tage gefördert. In der Konsequenz wurde die Kontrolle des Finanzministeriums über die BBG spürbar verbessert, zudem ist der Finanzausschuss inzwischen stärker in die Veräußerungspolitik des Landes und der BBG eingebunden.
Viel wichtiger als die Ingangsetzung staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen war für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN von Anfang an das Ziel, die Vorgänge um BBG, Krampnitz und Bad Saarow aufzuklären, um für die Zukunft einen seriösen Umgang mit Landesvermögen sicherzustellen. Hierzu hat der Untersuchungsausschuss viel beigetragen, so dass dieses Ziel weitestgehend als erreicht gelten kann.
Im Untersuchungsausschuss wurde herausgearbeitet, dass weder BBG noch Finanzministerium über den wahren Käufer des Krampnitz-Geländes, noch über dessen spekulative Absichten im Bilde waren. Erst die im Ausschuss gewonnenen Erkenntnisse hatten zur Folge, dass die Landesregierung den unseligen Krampnitz-Verkauf zur Rückabwicklung brachte und der Stadt Potsdam neue Entwicklungsperspektiven eröffnete.
Im Untersuchungsausschuss ist das Thema Krampnitz längst abgearbeitet, auch wenn eine abschließende Bewertung des Ausschusses noch aussteht. In den letzten Sitzungen stand der nicht minder dubiose Verkauf von Landesimmobilien in Bad Saarow auf der Tagesordnung, die einen erkennbar höheren Erlös hätten erbringen können. Die nun von einem Vertreter der SPD geforderte Auflösung des Untersuchungsausschusses ist nicht nachzuvollziehen, denn sie würde die weitere Aufklärung dieses Vorgangs vereiteln. Die Auflösung des Untersuchungsausschusses ohne Abschlussbericht mag der Wunsch von Mike Bischoff sein, im Interesse der Steuerzahler ist sie nicht."

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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