22.08.2013 10:56 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
GRP Rainer LLP
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Sowohl der vorab intern kalkulierte Restwert als auch der bei Vertragsbeendigung erzielte Erlös sind für die Berechnung des Minderwertausgleiches bei einem Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung nicht von Bedeutung.
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Herr M Rainer
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Autor der Pressemeldung "Berechnung des Minderwertes eines vorzeitig beendeten Leasingvertrages mit Kilometerabrechnung" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.