Der britische Führerschein ist auch in Deutschland gültig.
Seit dem 19.1.2013 nur noch einheitliche Führerscheine in der EUKurzfassung: Man kann in England nach Ablauf etwaiger Sperrfristen den "alten" Führerschein neu beantragen. Es handelt sich dabei um eine Wiedererteilung. Danke dem liberalen englischen Recht interessiert dort niemanden was in Deutschland einmal war.
[Ambassador Europe Ltd - 22.08.2013] Der britische Führerschein ist auch in Deutschland gültig. Einen entzogenen Führerschein in der Bundesrepublik wiederzuerlangen, ist umständlich und kostspielig. Dazu trägt im Wesentlichen ebenfalls die MEDIZINISCH-PSYCHOLOGISCHE UNTERSUCHUNG (MPU) bei, deren Ausgang fraglich ist. Man kann sich die Fahrerlaubnis in Großbritannien rechtskräftig wiedererteilen lassen und hat dadurch einen britischen Führerschein, mit dem man in der Bundesrepublik legal am Straßenverkehr teilhaben kann.
Es gibt allerdings ein Hindernis, das der Wiedererteilung eines Führerscheins im Ausland entgegensteht. Das ist die 185 Tage Regelung. Die besagt, dass man wenigstens 185 Tage in dem Land leben muss, wo man die Fahrerlaubnis erhalten möchte. Man müsste also seinen Wohnort für mindestens diese Zeit dahin verlegen. Da es aber in Großbritannien kein Meldegesetz gibt und auch keine Behörde, bei der man sich einschreiben kann, kann die 185-Tage Maßnahme dort nicht greifen. War man also mal im Besitz einer Fahrerlaubnis, kann man dort jederzeit einen Antrag auf Wiedererstattung stellen. Als Bürger der EU mit einer gültigen Fahrerlaubnis erlangt man nach Beachtung etwaiger Sperren problemlos eine Wiedererstattung seiner Fahrerlaubnis.
Der Normalbürger, vielleicht auch nicht der Sprache mächtig, stellt sich natürlich die Frage, wie er das bewerkstelligen soll und welche Dokumente wo präsentiert werden müssen. Das ist jedoch die geringste Sorge, dafür gibt es Kanzleien vor Ort, die diese Verfahren genau kennen und alles abwickeln.
Vielleicht haben noch einige Zweifel ob das Ganze legal ist. Das ist der Fall. Seit der dritten EU Führerscheinrichtlinie, die am 19.1.2013 in Kraft getreten ist, werden nur noch einheitliche Führerscheine ausgestellt. Somit sind auch die englischen Führerscheine voll und ganz vom EU Recht abgedeckt.
Es gibt allerdings ein Hindernis, das der Wiedererteilung eines Führerscheins im Ausland entgegensteht. Das ist die 185 Tage Regelung. Die besagt, dass man wenigstens 185 Tage in dem Land leben muss, wo man die Fahrerlaubnis erhalten möchte. Man müsste also seinen Wohnort für mindestens diese Zeit dahin verlegen. Da es aber in Großbritannien kein Meldegesetz gibt und auch keine Behörde, bei der man sich einschreiben kann, kann die 185-Tage Maßnahme dort nicht greifen. War man also mal im Besitz einer Fahrerlaubnis, kann man dort jederzeit einen Antrag auf Wiedererstattung stellen. Als Bürger der EU mit einer gültigen Fahrerlaubnis erlangt man nach Beachtung etwaiger Sperren problemlos eine Wiedererstattung seiner Fahrerlaubnis.
Der Normalbürger, vielleicht auch nicht der Sprache mächtig, stellt sich natürlich die Frage, wie er das bewerkstelligen soll und welche Dokumente wo präsentiert werden müssen. Das ist jedoch die geringste Sorge, dafür gibt es Kanzleien vor Ort, die diese Verfahren genau kennen und alles abwickeln.
Vielleicht haben noch einige Zweifel ob das Ganze legal ist. Das ist der Fall. Seit der dritten EU Führerscheinrichtlinie, die am 19.1.2013 in Kraft getreten ist, werden nur noch einheitliche Führerscheine ausgestellt. Somit sind auch die englischen Führerscheine voll und ganz vom EU Recht abgedeckt.
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Office London 152-160 City Road 152, 00000 London EC1V 2NX, Großbritannien
Tel.: +44 20 3355 3662; http://ambassador-europe.info/
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