DJV bekräftigt Forderung nach Presseauskunftsgesetz

Kurzfassung: DJV bekräftigt Forderung nach PresseauskunftsgesetzBerlin, 23.08.2013 - Der Deutsche Journalisten-Verband hat aus gegebenem Anlass seine Forderung nach einem gesetzlich verankerten Presseauskunftsrec ...
[Deutscher Journalisten-Verband (DJV) - 23.08.2013] DJV bekräftigt Forderung nach Presseauskunftsgesetz

Berlin, 23.08.2013 - Der Deutsche Journalisten-Verband hat aus gegebenem Anlass seine Forderung nach einem gesetzlich verankerten Presseauskunftsrecht auf Bundesebene erneuert. Der vom Bundesverwaltungsgericht bestätigte Minimalanspruch auf Auskunft nach Artikel 5 der Verfassung müsse so schnell wie möglich gesetzlich geregelt werden, forderte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) sei für tagesaktuelle Bundesthemen von Journalistinnen und Journalisten unzureichend.
Hintergrund ist der Fall eines Redakteurs des Heise-Verlags, der vom Bundespresseamt wissen wollte, wie die Bundesregierung datenschutzrechtlich mit rund 700 IFG-Anfragen zu einer privaten Feier im Bundeskanzleramt im Jahr 2008 umgeht. Das Bundespresseamt erklärte daraufhin die Anfrage des Journalisten eigenmächtig zu einem Auskunftsersuchen gemäß Informationsfreiheitsgesetz um und leitete sie an das Bundeskanzleramt weiter. Der Grund: "Die Anfrage steht in keinem Zusammenhang mit dem tagespolitischen Geschehen der Bundesregierung." Das Kanzleramt wandte sich schließlich an den Journalisten als Privatperson und wies auf "Gebühren zwischen 15 und 500 Euro" hin, die für die Bearbeitung seiner Anfrage anfallen könnten.
"Der Fall unterstreicht beispielhaft, wie wichtig das Presseauskunftsgesetz für Journalisten ist", sagte Konken. "Es geht nicht an, dass das Bundespresseamt eigenmächtig darüber entscheiden kann, in welche Schublade die Fragen von Journalisten gehören. Klar muss sein, dass Presseauskünfte zeitnah und kostenlos erteilt werden." Das Presseauskunftsgesetz müsse vom neuen Bundestag zügig auf den Weg gebracht werden.

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Deutscher Journalisten-Verband (DJV) Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), 1949 gegründet, vertritt die berufs- und medienpolitischen Ziele und Forderungen der hauptberuflichen Journalistinnen und Journalisten aller Medien. Er ist politisch wie finanziell unabhängig und handelt ohne sachfremde Rücksichtnahmen. Der DJV achtet und fördert die publizistische Unabhängigkeit seiner Mitglieder. In seiner Kombination aus Gewerkschaft und Berufsverband befindet er sich auf deutlichem Erfolgskurs. Die Entwicklung der Mitgliedszahlen belegt dies: Allein in den letzten zehn Jahren wuchs die Zahl der Mitglieder von 16.592 (12/88) auf 36.150 (5/00). Dies ist nicht zuletzt auf das umfangreiche Leistungspaket des DJV zurückzuführen: Tarife:Der DJV schließt als Tarifpartei seit 1950 in allen Medien Tarifverträge und überwacht deren Einhaltung.Rechtsschutz:Der DJV und seine Landesverbände beraten in beruflichen Konfliktfällen und bieten freien wie angestellten Journalistinnen und Journalisten Rechtsschutz, vor allem bei arbeits-, steuer- oder urheberrechtlichen Angelegenheiten.Beratung:Der DJV berät und informiert seine Mitglieder beim Abschluss von (Arbeits-)Verträgen, in Ausbildungs- und in Steuerfragen.
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