Ciper & Coll., die Anwälte für Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler, bundesweit, informieren (26.08.2013):
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Fehldiagnostizierter Ulcus Ventriculi mit akuter Blutung, LG Aachen, Az. 11 O 223/12Kurzfassung: Die Klägerin litt unter starken Durchfällen, Schwindel und niedrigem Blutdruck. Der Beklagte suchte sie zu hause auf und verordnete ein Erkältungsmittel. Da sich die Beschwerden verschlimmerten, mußte die Klägerin am Folgetag mit dem Rettungsdienst in eine Klinik eingewiesen werden, wo angesichts eines Ulcus ventriculi eine Notfall-Gastrokopie erforderlich war. Die Klägerin befand sich in einem lebensbedrohlichen Zustand.
[Ciper & Coll. - 26.08.2013] Landgericht Aachen - Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Fehldiagnostizierter Ulcus Ventriculi mit akuter Blutung, LG Aachen, Az. 11 O 223/12
Chronologie:
Die Klägerin litt unter starken Durchfällen, Schwindel und niedrigem Blutdruck. Der Beklagte suchte sie zu hause auf und verordnete ein Erkältungsmittel. Da sich die Beschwerden verschlimmerten, mußte die Klägerin am Folgetag mit dem Rettungsdienst in eine Klinik eingewiesen werden, wo angesichts eines Ulcus ventriculi eine Notfall-Gastrokopie erforderlich war. Die Klägerin befand sich in einem lebensbedrohlichen Zustand.
Verfahren:
Das Landgericht Aachen hat den Vorfall mittels eines Sachverständigen überprüfen lassen. Dieser konstatierte, dass der Beklagte auf gefährliche Warnzeichen nicht adäquat reagiert habe und ein Verstoss gegen den fachärztlichen Standard vorliege. Daraufhin verurteilte das Landgericht den Beklagten zur Zahlung von immateriellen und materiellen Kosten. Den Streitwert legte das Gericht im deutlich fünfstelligen Eurobereich fest.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Auf gefährliche Warnzeichen muß ein Mediziner ohne Verzögerung adäquat reagieren, anderenfalls es zu schweren Konsequenzen kommen kann. Das hat er im vorliegenden Fall jedoch nicht gemacht, so die sachbearbeitende Rechtsanwältin Agnes Szlachecki. Trotz der eigentlich klaren und eindeutigen Sachlage war der Versicherer des Beklagten weder vorgerichtlich noch gerichtlich bereit, sich vergleichsweise zu einigen, so dass das Landgericht Aachen den Beklagten zur Zahlung veurteilen mußte.
Fehldiagnostizierter Ulcus Ventriculi mit akuter Blutung, LG Aachen, Az. 11 O 223/12
Chronologie:
Die Klägerin litt unter starken Durchfällen, Schwindel und niedrigem Blutdruck. Der Beklagte suchte sie zu hause auf und verordnete ein Erkältungsmittel. Da sich die Beschwerden verschlimmerten, mußte die Klägerin am Folgetag mit dem Rettungsdienst in eine Klinik eingewiesen werden, wo angesichts eines Ulcus ventriculi eine Notfall-Gastrokopie erforderlich war. Die Klägerin befand sich in einem lebensbedrohlichen Zustand.
Verfahren:
Das Landgericht Aachen hat den Vorfall mittels eines Sachverständigen überprüfen lassen. Dieser konstatierte, dass der Beklagte auf gefährliche Warnzeichen nicht adäquat reagiert habe und ein Verstoss gegen den fachärztlichen Standard vorliege. Daraufhin verurteilte das Landgericht den Beklagten zur Zahlung von immateriellen und materiellen Kosten. Den Streitwert legte das Gericht im deutlich fünfstelligen Eurobereich fest.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Auf gefährliche Warnzeichen muß ein Mediziner ohne Verzögerung adäquat reagieren, anderenfalls es zu schweren Konsequenzen kommen kann. Das hat er im vorliegenden Fall jedoch nicht gemacht, so die sachbearbeitende Rechtsanwältin Agnes Szlachecki. Trotz der eigentlich klaren und eindeutigen Sachlage war der Versicherer des Beklagten weder vorgerichtlich noch gerichtlich bereit, sich vergleichsweise zu einigen, so dass das Landgericht Aachen den Beklagten zur Zahlung veurteilen mußte.
Weitere Informationen
Ciper & Coll., Herr Dirk Ciper
schwanenmarkt 14, 40213 Düsseldorf, Deutschland
Tel.: 0211 556207; http://www.ciper.de
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