26.08.2013 11:25 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Unter Umständen kann der Versicherungsschutz entfallen, wenn ein Schadenshergang arglistig falsch dargestellt wird, auch wenn der Versicherungsschutz bei richtiger Darstellung gegeben wäre.
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Autor der Pressemeldung "Bei arglistiger Täuschung über Schadenshergang kein Versicherungsschutz" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.