26.08.2013 11:33 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Ist für eine im Ausland gezahlte Erbschaftssteuer im Inland keine Anrechnung vorgesehen, so bleibt diese bei der Berechnung der deutschen Erbschaftssteuer außer Betracht.
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Autor der Pressemeldung "BFH: Ausländische Erbschaftssteuer unter Umständen nicht anrechenbar" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.