Businessplan Tool, Grünundzuschuss

Gründungszuschuss trotz Eigenkündigung und Sperrzeit
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Wer selbst kündigt, hat keinen Anspruch auf den Gründungszuschuss, auch deshalb, weil eine Eigenkündigung i.d.R. eine Sperrzeit für den Bezug von Arbeitslosengeld 1 nach sich zieht und dies häufig mit dem Zeitpunkt der Existenzgründung kollidiert. ... weiter lesen Quelle
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